Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Beitragvon Gudrun » Mo 22. Sep 2014 09:02

Hallo Ihr,

wenn jemand aufgrund der Boshaftigkeit und einer Lügengeschichte aus der Nachbarschaft zu seinem braven Hund ungeprüft Leinen- und Maulkorbpflicht verhängt bekommt, weil die Sachbearbeiterin auf dem Amt mit den Anzeigeerstattern offenbar gut befreundet ist - Kann man sich dagegen wehren?

Gibt es nicht auch Regeln für die Bürokraten, nach denen sie vorgehen müssen, ehe sie solch eine Einstufung "gefährlicher Hund" und die Auflage "Leinen- und Maulkorbpflicht" erteilen dürfen?

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Re: Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Beitragvon Fritz » Mo 22. Sep 2014 10:48

Ich weiß nicht in welchem Bundesland oder in welcher Gemeinde dieses möglich ist,
in Hamburg müßen Hunde, die ein auffälliges und aggressives Verhalten gezeigt haben,
oder die zu den Listenhunden gehört einen Wesenstest machen,
bevor eine Maulkorbpflicht verhängt wird. :|

http://www.hamburg.de/hundegesetz

http://www.tier.tv/hund/aufzucht-und-er ... wesenstest

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Re: Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Beitragvon Gudrun » Mo 22. Sep 2014 20:09

Hallo auch,

ich habe im Niedersächsischen Hundegesetz eine Stelle gefunden, wo es um die Prüfung der Beschuldigung geht:

"....
(1) 1Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere

Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbreitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist,

so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung. ..."

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Re: Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Beitragvon lico » Di 23. Sep 2014 21:00

was ich an dem ganzen nicht verstehe, wenn der hund total lieb ist,
dann wird doch nur kurz prüfung gemacht, bzw. man muss eine nachweisen und dann ist die sache wieder vom tisch ??? warum macht die besitzerin das nicht, die jetzt maulkorb pflicht hat ?

naja, ich weiss ehrlich nicht, zu dem ganzen thema, in meinen 14 jahre hundeleben, gab es auch kleine, die tatsächlich meine grossen, zwischen 34 und 38 kilo gebissen haben, aber ich habe die kleinen schon losbekommen, ohne das einer von meinen geschnappt hat, das verstehe ich jetzt nicht so ganz, ich meine das sind doch, also maltheser bei mir vielleicht 4 kilo ???? den nehme ich am genick und weg ist er, ohne ihm wehzutun, besonders also laut ist meiner hier auch und beisst auch, aber den kann man doch schnell überwältigen, ohne ihm wehzutun :?:

ich wisst ja, meine haben schon gebissen, heute würde ich sagen geschnappt, bei den verletzungen, so leid es mir tut, aber kleine, war gott sei dank nicht und hätte ehrlich sein können, weil die viel mehr provoziert haben, wie grosse, aber kleinen haben meine nie was getan.

denkt auch immer an die kleinen, ist bestimmt nicht richtig das sie prollen, anderseites, sollte ein grosser nicht schnappen, ich persönlich bin sehr froh, das meine geliebten das nie getan haben und ehrlich, bin wirklich der meinung, man kann so einen kleinen einfach abflücken, ohne ihm wehzutun, aber ihm schon zu zeigen, du kleiner giftzwerg/in so nicht :oops:

meine klein proll-besitzer von kleinen kampfmaschinen, waren immer froh, das meine sie eher als, woooo was ist das, gesehen haben.

und wie gesagt, kurzes zeigen, hund ist o.k und schon ist mauli pflicht wieder weg, das sollte null problem sein

gruessli

elo
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Re: Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Beitragvon Fritz » Mi 24. Sep 2014 13:02

Gudrun hat geschrieben:Hallo auch,
ich habe im Niedersächsischen Hundegesetz eine Stelle gefunden, wo es um die Prüfung der Beschuldigung geht:
2Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung. ..."

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Ich bin kein Jurist und kann da zu nichts sagen ,
aber ich empfinde es persönlich als falsch und schlimm,
wenn hier die Rechtslage so ist, daß es in so einem Fall keinen Widerspruch geben darf.:?

Aber wenn ich es richtig verstehe,
bezieht sich diese Maßnahme wohl darauf,
daß einen Maulkorb ab sofort getragen werden muß,
aber danach, wenn es zu einer erneuten Prüfung der Gefährlichkeit des Hundes kommt
und dieser Hund doch nicht gefährlich erscheint,
kann der Maulkorbzwang doch wieder revidiert werden,
aber bis dahinn bestehr Maulkorbzwang . :|

Wenn dieses so währe,
fände ich es richtig, denn die allgemeine Sicherheit geht immer vor. :P


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Re: Maulkorbpflicht aus Willkür - Wie wehrt man sich?

Beitragvon Gudrun » Mi 24. Sep 2014 16:45

Also,

es ist schon so, dass der größere Gebissene SOFORT vor Schreck nach hinten geschnappt und offenbar auch getroffen hat. Andererseits bekommt die Besitzerin jetzt vom Ausbilder des nächsten SV ein Gutachten über die Nichtgefährlichkeit ihres Hundes geschrieben, das der Verwaltung eingereicht werden soll. Der Ausbilder meint auch, es ist eine Frechheit, ohne Prüfung so etwas zu verhängen. Der Vorfall ist - wie erwähnt - über ein Jahr her und wurde vor wenigen Wochen erst zur Anzeige gebracht, als die Verwaltung etwas brauchte, woran sie die Maulkorbpflicht aufhängen konnte.

Mit einem Anwalt könnte man das Ganze vielleicht schneller für nichtig erklären lassen wegen des Formfehlers, nicht geprüft zu haben. Ach ja, der Kreisveterinär war nach Sichten der Schriftstücke für "nicht gefährlich", hat es auch der kommunalen Verwaltung so geschrieben mit Kopie an die Besitzerin, was die kommunale Verwaltung aber nicht interessierte.

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