Hund am Fahrrad erlaubt?

Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon shabo » Mo 27. Jun 2011 19:12

Tala ist jetzt 1,5 Jahre alt und wir sind jetzt 2x mit dem Rad unterwegs gewesen.
In der Stadt an der Leine, sie läuft "bei Fuß" stoppt auf Kommando und läuft auf Kommando los, im Feld/Wald hört sie genauso, dann aber ohne Leine!

Ein freundlicher Hundehalter wies mich darauf hin, das ein Hund am Fahrrad verboten sei, hm?!

Das Net durchsucht, §28STVO gefunden, gibts 2x, der neueste (meine 2009) besagt, daß es erlaubt ist.

Ich bin nun unsicher, weiß hier wer was genaues? Habe ich § 28 richtig verstanden?

Da ich um in die Natur zu kommen durch ein Stück Stadt muß, mag ich keinen Ärger mit dem Ordnungsamt bekommen (die Polizei bei uns ist beim Thema "Hund" lässig und macht keinen Ärger)!

Wie sind euere Erfahrungen?
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon shabo » Mo 27. Jun 2011 19:23

Ups auch dieses bitte nach Sonstiges umleiten lieber Mod., sorry verdrückt!
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon Tenni » Mo 27. Jun 2011 19:56

du darfst it deinen Hund am Fahrrad fahren, mir ist kein gesetz bekannt bei dem das verboten wäre
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon Jankomir » Di 28. Jun 2011 08:11

Natürlich ist es erlaubt. Ich hab echt erstmal eine Freundin bei der Polizei angerufen :D .

Bei manchen Mitmenschen kann man nur den Kopf schütteln.

Viele Grüße
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon Isabel » Di 28. Jun 2011 14:03

Straßenverkehrsordnung
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§ 28 Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
1.beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
2.beim Führen auch nur eines Großtiers oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.

Quelle: Bundesministerium der Justiz (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__28.html)


Eindeutiger gehts nicht, denke ich.
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon Jankomir » Di 28. Jun 2011 18:51

Die Welt teilt sich in Hundebesitzer und Nichthundebesitzer :D :D :D

Viele Grüße
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon Sophia » Mi 29. Jun 2011 10:57

Au weia, und ich hab mein Pferd auch oft vom Fahrrad aus geführt. *aufdiefingerhau* :mrgreen:
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon LittleLuna » Do 30. Jun 2011 21:25

Ich wäre auch ohne den Paragraphen gelesen zu haben der meinung gewesen das Hunde ans Fahrrad dürfen, es gibt ja nicht umsonst diese komischen halterungs stangen damit der hund nicht vors rad laufen kann.
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Re: Hund am Fahrrad erlaubt?

Beitragvon noame » So 3. Jul 2011 08:22

Sophia hat geschrieben:Au weia, und ich hab mein Pferd auch oft vom Fahrrad aus geführt. *aufdiefingerhau* :mrgreen:


Hihi, der Gedanke kam mir auch gerade.

Ich hab mittlerweile für meinen Hund eine Fahrradleine, in die ich nur reingreifen muß, und ansonsten beide Hände am Fahrradlenker lassen kann. Das ist eigentlich (für mich) optimal, weil meiner gern mal zieht (hört auch wieder auf, wenn ich ihn zurechtweise, aber das hilft in der ersten Sekunde ja nicht), und ich früher immer Angst hatte, das er mich vom Rad holt *g*
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