Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon Giraffi » Di 12. Feb 2008 19:10

Hallo!
Kurze Vorgeschichte:Ich habe schon mein Leben lang einen Hund gehabt. Bis vor 5 Jahren als mein letzter Hund verstorben ist. Eigentlich wollten wir auch erstmal keinen Hund wieder, doch die ganze Zeit über hab ich mir nichts mehr als wieder einen Hund gewünscht. Es gehört einfach zu meinem Leben dazu, es fehlt mir wirklich sehr.
Jetzt haben mein Freund und ich einen festen Job und geregelte Arbeitszeit, wir wohnen direkt am Wald, meine Mutter wohnt auch gleich nebenan die sich dann auch um den Hund kümmern kann wenn es auf der Arbeit mal später wird, es ist einfach perfekt.Doch wir sind vor einem halben Jahr umgezogen und haben bei der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht aufgepasst...In einer Klausel steht das die Tierhaltung außer bei Nagern und Vögeln die Zustimmung der Genossenschaft bedarf.Soweit so gut. In einem anderen § steht jedoch das der Mieter sich verpflichtet KEINE Hunde und Katzen zu halten.
Wir haben bei unsere Genossenschaft noch nicht weiter nachgefragt weil ich gut vorbereitet an die Sache rangehen wollte. Kann es sein das wir doch einen Hund mit Zustimmung halten dürfen? Bei uns im Haus wohnt auch bereits ein Hund. Jedoch bei einem Renterpaar die dort ihr Leben lang wohnen und wir gehen davon aus das es damals ein solches Verbot noch nicht gab.
DIe Wohnung ist unsere Traumwohnung und nach einem halben Jahr möchte ich auch nicht wieder umziehen ;-)
Hatte vielleicht jemand von euch ein ähnliches Problem?
Giraffi
 
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon Melle&Kira » Di 12. Feb 2008 19:25

juhu
bei uns steht das auch drin, jedoch kam es auf die grösse des hundes an und den hund hatten wir schon vorher. auch hatten wir glück da unser vermieter selbst hunde liebt und einen hatten, zufaellig die selbe rasse wie wir westie. ;)
die sagen gegen kleine nichts, solange es kein klaeffer ist, eben gut erzogen.
ich denke wenn ihr erwaehnt das die mutter nach dem hund sehen kann wird das gut aussehen für euch. ich habe noch die möglichkeit den hund mit zur arbeit zunehmen sah noch besser an bei unserem vermieter. allerdinds wenn es so in "kampfhund" richtung geht könnt ihr das vergessen, selbst bei einer hundehalterversicherung.
hoffe für euch viel glück
mfg melle ;)
wenn ihr die erlaubnis bekommt haltet es schriftlich fest ganz wichtig!
Melle&Kira
 
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon corina » Mo 25. Feb 2008 18:55

Hallo Giraffi ! Ich habe einen Berner Sennen Hund ,bevor wir uns dazu entsschlossen einen Wau Wau zu holen habe ich mich hingesetzt und einen sehr netten Brief an unsere Hausgesellschaft geschrieben ,( ich habe zwar kein Hundeverbot in unseren Mietvertrag gefunden aber auch kein Hinweis was dieses erlaubt )in dem ich denen zusicherte das ich darauf achte keinen Kläffer zu erziehen , sollte es passieren das er doch mal etwas hinterlässt wo es nicht sein sollte das ich dies entferne ,ich auch peinlichst drauf achte das mein zukünftiger Hund nicht auf den Spielplatz kommt der zu unseren Haus gehört. Ich bekam eine Schriftliche Genehmigung mit den Worten das ich die erste bin die sich doch darum kümmert eine Erlaubnis zu bekommen da dies tatsächlich nicht ausdrücklich erlaubt ist einen Hund zu halten und noch war da geschrieben , Wer so nett schreibt den kann man das gar nicht abschlagen und das Sie sich sicher sind das ich wirklich meine Hund so erziehe das es keine Probleme gibt. Leider stelle ich in letzter Zeit fest das wir hier im Haus einen Rüden haben , dieser puscht sogar im Eingangbereich und vor der Fahrstuhltür ,es kann kein Hund von außen sein .Da wird es sicher bald Ärger geben , aber ich mache mir den Kopf nicht heiß ich habe eine Hündin . Aber das man Katzenhaltung verbieten kann das ist mirnicht bekannt. Ich habe auch eine , aber ich habe nie nachgeschaut ob dies verboten ist. Viele Grüße Corina (Elke )
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon Friese » Fr 14. Mär 2008 08:07

Hallo erstmal...

Auf alle Fälle, vorher absichern und dieses schriftlich fixieren. Ich habe es in der Praxis, schon sehr häufig erlebt, dass die Vermieter zwar gesagt haben:" Kein Problem" usw.
Aber kaum kommen die ersten beschwerden, von Nachbarn(o.ä) oder es treten Probleme auf( z.B der Hund bellt mal im Hausflur), will der Vermieter/in von seiner mündlichen Aussage nichts mehr wissen. Hier steht dann Aussage gegen Aussage und der Mieter/in, verliert in der Regel, derartige Rechtsstreitigkeiten.( Da der Vermieter/in, sich auf den Mietvertrag beziehen kann!)

Und könnte Dir respektive Euch die weitere Haltung untersagen. Meistens werden
in solchen Streitigkeiten Fristen eingeräumt.
Fakt wäre in so einem extrem Beispiel: Ausziehen oder den Hund weg geben.

Also:

- Den Vermieter/in Informieren und Ihn bitten dieses schriflich zu bestätigen.
Ein paar Sätze mit Datum reichen hier völlig aus. " Nach Telefonat mit Herr/ Frau XY wurde uns gestattet, einen Hund/ Rasse, in der Wohnung ( Adresse), uneingeschränkt zu halten"

Ich kenne nicht den genauen Wortlaut und somit die AGB"S deines Vertrag.
Aber eine sog. Einverständniserklärung deines Vermieter/in halte ich für unverzichtbar.

In der Regel: Gibt es sog. Formverträge, die nur Kleintiere erlauben. Aber auch diese können sehr unterschiedlich ausfallen.

Sichert Euch hier einfach ab...

Viel Spass und Freude mit dem neuen Mitbewohner/in... ;)

Grüsse Friese
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon MacHovi » Sa 15. Mär 2008 00:00

Es soll nach der neueren Gesetzeslage nicht grundsätzlich ein Hundeverbot möglich sein. Das heißt, die Klausel im Mietvertrag stimmt u.U. nicht mehr mit der aktuellen Rechtslage überein. Aber ich würde mich nochmal juristisch erkundigen, aber trotzdem den o.a. Weg des persönlichen Briefes gehen.
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon Friese » Sa 15. Mär 2008 03:59

MacHovi hat geschrieben:Es soll nach der neueren Gesetzeslage nicht grundsätzlich ein Hundeverbot möglich sein.


Hallo MacHovi,

Das halte Ich persönlich, für kaum möglich. Ich denke, dass der Hund, eine Geruchs/ Lärmbelästigung darstellen könnte und somit, bedarf es dem Einverständnis des Vermieter.
Im Passus-Kleintiere, wird ja bewusst darauf hingewiesen, was für Tiere erlaubt sind und welche nicht.
In der Regel zählt in Mehrfamilienhäusern ja auch das Gemeinwohl.

Verträge:


1. Der Mietvertrag verbietet eine Tierhaltung.
2. Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
3. Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
4. Der Mietvertrag enthält keine Regelung bezüglich der Tierhaltung.

Wäre aber interessant zu erfahren:" Auf welche neuere Gesetzeslage Du dich explizit beziehst "?

Ich kenne einige Fälle, aus meiner ehemaligen Tätigkeit in der Juri-und Kfm.Hausverwaltung.

Ein Fallbeispiel:

Familie XY lässt sich vom Vermieter Z bestätigen, einen Dackel halten zu dürfen.
Nach zwei Jahren, entschied sich Fam.XY einen weiteren Hund anzuschaffen.
Ohne eine weitere schriftl. Erlaubnis des Vermieter einzuholen.
Nach Beschschwerden, einiger Mitbewohner im Haus, handelte Vermieter Z.
Er untersagte ausdrücklich die Haltung dieses weiteren Hundes. Familie XY, prozessierte und verlor in allen Instanzen:" Da ein schriftl. Einverständnis nur für einen Hund( dem Dackel) vorlag".

Ein Urteil des AG Bochum/ Zitat:

"Die Haltung von Hunden gehört zumindest in Großstädten nicht zur vertragsgemäßen Nutzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieter sind deshalb - auch bei kleinen Hunden - auf die Zustimmung der Vermieter angewiesen. Diese kann die Zustimmung auch dann verweigern, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung durch den Hund vorliegt. Die Tierhaltung in Großstadt-Mietwohnungen gehört nur dann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn jede Beeinträchtigung anderer Hausbewohner ausgeschlossen ist. Dies trifft auf Hunde nicht zu."
AG Bochum (AZ: 45 C 29/97)

Liebe Grüße

Friese
Zuletzt geändert von Friese am Sa 15. Mär 2008 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon Berberfrau » Sa 15. Mär 2008 07:29

Hallo Giraffi,
bei einer Freundin ist folgendes passiert.
Als sie mit ihrem neuen Freund endlich ihre Traumwohnung gefunden hatte, hatte sie bei der Besichtigung ihren Hund dabei.
Das Ganze lief über einen Makler, der sie auf das Verbot der Hundehaltung nicht hingewiesen hatte.
Anscheinend hatte er auf diese Vertragsstelle selber nicht geachtet.
Meine Freundin hat sich auch nicht darum gekümmert und war bereits eingezogen als das Theater anfing und sich einige "nette" Hausgenossen beschwerten und ihr mitteilten, das Hundehaltung verborten ist.
Darauf unterhielt sich meine Freundin mit dem älteren Ehepaar, die in der Erdgeschosswohnung auch einen Hund hielten und erfuhr, das die Eigentümergemeinschft nach dem Tod des früheren Eigentümers die Verträge geändert hatten.
Das Ehepaar hatte den Hund schon vorher und bekam die Sondererlaubnis den HUnd bis zu dessen Tod oder Abgabe zu behalten.
Meine Freundin und ihr Freund besprachen die Sache mit ihrem Rechtsanwalt, denn sie wollten natürlich weder ausziehen, noch ihren Hund abgeben.
Kurz und um, nach langem Kampf einigte man sich, da der Makler es auch verbummelt hatte darauf, das dieser Hund da er auch schon alt ist, bleiben durfte, aber ein nachfogender Hund nicht mehr gestattet würde.
Da es aber immer noch drei Parteien in diesem Haus gab, die immer Theater machten,
sobald man irgendetwas von dem Hund mitbekam, ob einmal ein kurzes Bellen oder bei schlechten Wetter mal Hundepfoten im Flur, noch bevor meine Freundin sie wegmachen konnte,
schmissen sie nach einem guten halben Jahr die Segel und verließen ihre "Traumwohnung" die es bei dem ganzen Theater auch nicht mehr war.
Heute leben sie glücklich mit Hund und netten Mitbewohnern, die alle diesen netten alten HUnd lieben und verwöhnen.
Also kläre lieber alles ab und laß es dir vor allen dingen auch schriftlich geben und erkundige dich wie die anderen im Haus das sehen.
Viel Glück
Martina
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Re: Hundeverbot in Mietswohnung?Kennt sich jemand aus?

Beitragvon MacHovi » Sa 15. Mär 2008 19:55

Ich habe einmal ein bisschen gegooogelt und das auf Anhieb gefunden:
Aus diesem Beitrag geht eindeutig mein Hinweis hervor und ich zitiere aus u.a. Link:
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. Mietern darf künftig das Halten von Hunden und Katzen ohne eine eindeutige Regel im Mietvertrag nicht verboten werden.....In dem Urteil erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.

Tierhaltung in Wohnungen darf nicht generell verboten werden
Wenn zum Thema Haustiere nichts im Mietvertrag steht, dürfen beispielsweise Hunde und Katzen auch ohne Genehmigung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Das Gleiche gilt auch für eine Klausel, nach der "jede Tierhaltung" der Zustimmung des Vermieters bedarf. Sie wäre komplett unwirksam, weil sie dem Wortlaut nach auch unproblematische Kleintiere wie Hamster oder Fische verbieten würde. Die Haltung solcher Kleintiere, von denen keine Störung ausgeht, kann nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch nicht untersagt werden. Dagegen wäre eine Vertragsbestimmung, die das Halten von Hunden untersagt, aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nach wie vor zulässig.

Existiert keine (wirksame) Tierhaltungsklausel, dann ist entscheidend, wie störend das Tier in der konkreten Situation ist. Einen anhaltend bellenden Hund müssen Vermieter und Nachbarn nicht dulden, dagegen dürfte eine Katze häufig weniger problematisch sein - was aber von Fall zu Fall entschieden werden muss. Das Recht, Tiere in der Wohnung halten zu dürfen, ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes beschränkt durch die Pflicht zur Wahrung des Hausfriedens.


http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,7124594,00.html
MacHovi
 
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