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Maulkorbpflicht nach Notwehr?

BeitragVerfasst: Mo 15. Sep 2014 10:37
von Gudrun
Hallo Ihr,

bei uns in der Nachbarschaft passierte folgendes:

Eine Frau mit einem mittelgroßen 2-jährigen Hund wechselte voriges Jahr grundsätzlich die Straßenseite, wenn sie an einem benachbarten Grundstück vorbei kam. Sie wusste, dass dort ein aggressiver Malteser-Mix wohnte, der durch die Maschenweite des Jägerzauns andere Hunde anfiel. Sie hoffte, auf der anderen Straßenseite mit ihrem Hund vor einer solchen Attacke in Sicherheit zu sein. Weit gefehlt. Kaum war sie auf der Höhe des Gartens, schoss der kleine Rüpel durch den Zaun über die Straße und verbiss sich ins Fell ihres Mittelgroßen. Der drehte sich um und schnappte nach dem Kleinen, ehe Frauchen es verhindern konnte. Nun war aus der Familie des kleinen Gebissenen keiner dabei gewesen, bis der Kleine über die Straße zurück lief. Dem Tierarzt wurde dann wohl eine erfundene Geschichte erzählt vom bösen großen Hund. Mehr passierte aber erst einmal nicht. Vor kurzem erregte der Mittelgroße Ärgernis in einem anderen Teil der Nachbarschaft. Er hatte aus einer Schrecksituation heraus nach einem Menschen geschnappt und wohl einen blauen Fleck verursacht, der aber nicht zum Doktor getragen wurde. Für Leinen- und Maulkorbzwang hätte dieser Vorfall nicht gereicht. Also wurde er im Doppelpack mit der erfundenen Geschichte des armen, gebissenen Kleinhunds der Verwaltung angezeigt. Diese verhängte nun Leinen- und Maulkorbpflich allein wegen des gebissenen Kleinhunds, obwohl die Besitzer ihre Gegendarstellung schriftlich eingereicht hatten.

Wie findet Ihr das? Was würdet Ihr tun?

VG Gudrun

Re: Maulkorbpflicht nach Notwehr?

BeitragVerfasst: Mo 22. Sep 2014 10:24
von Fritz
Hallo.
Nun kann man immer noch den Rechtsweg beschreiten,
auch gegen behördliche Anordnungen kann man sich zur Wehr setzen.

Fritz.

Re: Maulkorbpflicht nach Notwehr?

BeitragVerfasst: Mo 22. Sep 2014 20:03
von Gudrun
Ja, Fritz,

daran habe ich auch schon gedacht. Die Betroffenen sond sogar rechtsschutzversichert. Da wird wohl ein Anwalt den Fehler im Verfahren - nicht geprüft zu haben - thematisieren müssen.

VG Gudrun