Neue Regelungen zur Einreise mit Hunden:
http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZooti ... elung.html
Fritz.
Verordnungen zur Einreise mit Hunden.
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Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Neue Regelungen zur Einreise mit Hunden:
http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZooti ... elung.html Fritz.
Re: Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Hallo.
Durch diese Vorschriften wird den Handel aus dem Ausland mit Hunden wohl einschränken. Auch die Einfuhr der vielen geretteten Hunde aus dem (Tierschutz), ist nicht mehr so leicht möglich. Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, daß die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient. So ist die bisherige Praxis der Tierfreunde, einfach irgendwelche Flugreisenden um die Mitnahme eines Hundes zu bitten, jetzt wohl nicht mehr so einfach. Auch bei Welpen ist ein Handel weniger rentabel . Die Welpen werden mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft und danach beträgt die Wartezeit noch 21 Tage, ehe sie ausgeführt oder eingeführt werden dürfen. Züchter, verkaufen ihre Tiere bisher aber schon mit 8 Wochen, dieses gilt auch für den VDH. Fritz.
Re: Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Hallo Fritz,
für meine in andere Länder abgegebene Welpen galt immer "ihrem Alter gemäß" geimpft zu sein als vorrangig. Sie waren z. T. auch noch nicht gegen Tollwut geimpft, sondern dafür zu jung, 9 oder 10 Wochen alt. Für ältere Hunde hätte damals auch schon gegolten, dass sie fertig durchgeimpft sein müssen, auch gegen Tollwut. Ich glaube nicht, dass sich an dieser Praxis etwas ändern wird. VG Gudrun
Re: Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Die Vermehrer haben schon längst ihre Wege gefunden.
Das glaubt doch kein Menschen, nur weil es jetzt ein neues Gesetz gibt, dass diese nun ihre Wege aufgeben? Das Gesetz ist nur Augenwischerei - damit die Bevölkerung denkt, die Politik kümmert sich und hat es in der Hand, hier einen Riegel vorzuschieben - was aber nicht möglich ist, solange die Grenzen nicht kontrolliert werden. Man sollte hier auch generell unterscheiden, ob es sich um einen sinnvollen Auslandstierschutz oder um Vermehrerhunde handelt. "Schlecht" ist es, wenn die wichtige Prägungsphase der Hunde nun nicht mehr genutzt werden kann, egal ob der Hund nun vom Züchter oder durch den Auslandstierschutz nach Deutschland kommt. Für beide gilt nun auch, dass die Tiere mehr Geld verursachen und die breite Mehrheit, die Kosten zu tragen hat. Wie gesagt, für ein Gesetz, welches am Ende nichts nutzt
Re: Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Hallo nochmal,
das ist kein Gesetz gegen den internationalen (illegalen) Welpenhandel, sondern gegen das Einschleppen von Tollwut. VG Gudrun
Re: Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Das hängt doch damit zusammen?
Wenn man als Züchter den Welpen erst mit 16 statt mit bisher 8 Wochen nach Deutschland verbringen kann, versäumt der Hund einfach zu viel innerhalb der wichtigen Prägungsphase und nicht jeder Züchter kann diese Aufgabe bei z.B. 8 Welpen gut bewältigen. Am Ende wird der Welpe damit auch teuer: für den Züchter, wie auch für den Käufer... Da gleiche gilt auch bei Welpen aus dem Tierschutz.... Welpen bis 8 Wochen konnten bisher auch im Flugzeug noch im Passagierraum untergebracht werden, was nun, bei entsprechendem Alter und Gewicht nicht mehr möglich ist. Auch hier steigen die Kosten...
Re: Verordnungen zur Einreise mit Hunden.Falls irgendwer planen sollte, einen Welpen nach USA zu exportieren: Das geht nur noch mit gueltiger TW Impfung, die mind. einen Monat alt sein muss. Ergo: Der Welpe wird wohl Junghund sein, bevor er einreisen darf.
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