Artgerechte Zwingerhaltung:
•Außerhalb der Ruhezeiten - Zugang zum häuslichen Wohnbereich bei Anwesenheit der menschlichen "Rudelmitglieder".
Zitat aus diesem Link http://www.heim-und-haustiere.de/hunde/ ... altung.htm
Jagd- und Einsatzhunde gelten in Ö als Arbeitshunde. Da ist eine Zwingerhaltung in den entsprechenden Gesetzen geregelt.
Ganz nebenbei: keinerder mir bekannten (Such-)Hundeführer hält seinen Hund im Zwinger.
Auch ein seriöser Züchter wird seine Hündin(en) in seinen 4-Wänden halten (ausgenommen wenn mehrere Hündinnen gleichzeitig Mama geworden ist)
Parfocejagden werden kaum mehr geritten. Daher sind große Meuten wohl eher rar.
Die katastrophalen Zustände in Milch- und Fleischproduktion lasse ich als Entschuldigung nicht gelten.
Hier sind die Parlamente gefordert, der Wirtschaft Grenzen zu setzen.
Feline