Die Urlaubszeit kommt immer näher und darum möchte ich das Thema Dänemark
noch einmal ins Gedächtnis rufen .
Jeder Hundehalter sollte sich überlegen ob er dort seinen Urlaub verbringen möchte ,
auch wenn sein Hund nicht auf der dortigen Todesliste steht .
Viele Hunderassen können wohl auch in Dänemark nicht mit einem der Listenhunde verwechselt werden ,
aber welcher Hund kann nicht einmal mit einem anderen in eine Auseinandersetzung geraten und
manche Hunde verbellen leicht jeden Fremden, der sich unerwartet einem Ferienhaus nähert .
So ein Vorfall kann dann vielleicht als Angriff ausgelegt werden ?
Auch die ausgedehnte Leinenpflicht für alle Hunde und
das dänische Hundeverbot auch in Gasthäusern ,
kann wohl keinen Hundebesitzer verlocken ,seinen Urlaub in Dänemark freiwillig zu verbringen .
Ich fahre jedenfalls nicht dort hin .
Ich habe hier ,zu dem Thema noch einmal einige Informationen zusammen gestellt :
http://www.youtube.com/watch?v=V-5LRaCZJ-Q
http://www.youtube.com/watch?v=wbnD24zC_sk
http://www.youtube.com/watch?v=TXuudaI9vIY
wikipedia
In Dänemark trat am 1. Juli 2010 ein Gesetz in Kraft,
das das bereits zuvor bestehende Hundegesetz änderte und Haltung, Zucht und Einfuhr von bestimmten Hunden verbietet. Betroffen sind seit dem die Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa, American Bulldog, Boerboel, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Sarplaninac und Tornjak sowie Kreuzungen mit diesen Rassen, wobei Tosa und Pit Bull bereits durch das vorhergehende Gesetz verboten waren.
Rasseunabhängig können für Hunde, die Personen angreifen oder Schäden verursachen von der Polizei Leinenpflicht oder/und Maulkorb angeordnet werden, sowie über eine Einschläferung des Tieres entschieden werden.
Das dänische Außenministerium weist ferner darauf hin: „Sollte ein Hund (unabhängig der Rasse) einen Menschen oder anderen Hund anfallen und schwer verletzen, muss die Polizei den Hund nach § 6, Abs. 5 des Hundegesetzes einschläfern lassen. Diese Regelung gilt sowohl für Hunde, die sich permanent in Dänemark aufhalten, als auch für Hunde, die aus dem Ausland mit nach Dänemark in den Urlaub genommen werden.
An den Stränden in Dänemark besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen, in Wäldern gilt die Leinenpflicht ganzjährig. In Restaurants in Dänemark sind Hunde nicht zugelassen
http://www.dogs-magazin.de/aktuelles/hu ... 04871.html
Evaluierung des Hundegesetzes im Laufe des Jahres
Die Evaluierung des Hundegesetzes werde im Laufe des Jahres 2013 stattfinden, heißt es in der Mitteilung der Dänischen Botschaft. Im nächsten Schritt können dann ein Gesetzesentwurf und eventuelle Änderungen des Hundegesetzes verabschiedet werden. Bis dahin hat das Hundegesetz aus dem Jahr 2010 unverändert Gültigkeit.
Unabhängig von der Rasse kann die Polizei für Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen oder einen Menschen beißen, eine Leinen- und Maulkorbpflicht anordnen und über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
http://www.novasol.de/uber_novasol/pres ... esetz.html
Fritz.
