Wichtiger Hinweis

Aus aktuellem Anlass möchte ich hier einen Bericht einstellen, damit möglichst viele Hundebesitzer über diese Sachlage aufgeklärt werden:
Vorsicht bei Holland- und Frankreichreisen!!!
Sogenannte Kampfhunde können den Besitzern während eines Aufenthaltes in Holland oder Frankreich enteignet und getötet werden.
Lest bitte dazu den nachfolgenden Text...
Auch in Deutschland hat sich noch nicht so viel herumgesprochen, dass es für Ihren Liebling gefährlich – sogar lebensgefährlich – sein kann, mit nach Holland zu reisen. Kennen Sie das RAD ?
Bei dem RAD handelt es sich um das 1993 bereits in Kraft getretene Gesetz über „Regelung Aggressive Dieren“ .
Das Gesetz besagt, dass Pitbulls und pitbullähnlichen Hunden ohne Ahnentafel in den Niederlanden Beschlagnahmung und Tod drohen. Wird man dort mit einem Hundetyp, dessen Einfuhr in die verboten ist, angehalten, wird der Hund beschlagnahmt. Auch wenn gar nichts passiert ist.
Die allerwenigsten wissen jedoch, dass nicht nur sog. „Kampfhunde“ gefährdet sind, sondern alle stark bemuskelten, kurzhaarigen, breitschädeligen Hunde ohne FCI-Papiere und/oder Anerkennung. Ein Impfpass reicht nicht aus. Beachten Sie, dass ein Hund aus dem Tierheim wohl kaum einen Stammbaum nachweisen kann.
Ganz wichtig ist hierbei zu wissen, dass z.B. auch Labrador-, Boxer-, Rottweiler- oder Rhodesian Ridgeback-Mischlinge in dieses Fahndungsraster fallen können!!!
Urlauberhunde aus dem Ausland sollen von dieser Regelung nicht ausgeschlossen sein!!!
Daß Urlauberhunde nicht ausgeschlossen werden sollen, soll sich aus einem Schreiben der niederländischen Botschaft in Berlin ergeben.
Nach der Beschlagnahmung werden die Tiere in „Laser-Asiels“ untergebracht. Der Hund wird dort bis zur Urteilsverkündung „verwahrt“. Bis zu dieser Urteilsverkündung kann jedoch bis zu einem halben Jahr vergehen. Der Besitzer darf zudem während dieser Zeit keinen Kontakt zu seinem Tier aufnehmen. und der Aufenthaltsort des Tieres bleibt zudem geheim.
Das Wesen des Hundes ist für die Urteilsfindung unerheblich: Nach der Beschlagnahmung wird der Hund von einem Begutachter anhand einer Liste mit 25 rassespezifischen Punkten überprüft. Treffen mehr als die Hälfte davon zu, ist der Hund pitbullähnlich und seine Haltung somit verboten: ... und sein Schicksal somit besiegelt. Man kann dann den Hund kurz vor der Tötung wiedersehen und den toten Körper darf man dann mitnehmen.
Laut „Telegraf“ (niederländische Zeitung) wurden im Jahr 2000 insgesamt 50 Hunde eingezogen und eingeschläfert. Im Jahre 2006 sollen von den bereits 541 konfiszierten Hunden insgesamt 461 Hunde ihr Leben gelassen haben.
Laut einem Artikel vom 10.08.2006 im „Telegraf“ müssten nach Ansicht des Projektleiters der Amsterdamer Polizei-Hundeführer, Paul Vermeulen, alle pitbullartigen Hunde getötet werden – egal ob sie jemals zugebissen haben oder nicht: Sie seien eine potentielle Waffe.
Liebe Hollandreisende !!!!!
Wenn Sie mit Ihrem Hund in die Niederlande fahren möchten, bitte werfen Sie unbedingt vorher einen sehr kritischen Blick auf das Aussehen Ihres Hundes, damit Sie nicht Gefahr laufen, Ihren geliebten Vierbeiner in Holland zu verlieren !!!
P.S. In Frankreich soll wohl ein ähnliches Gesetz existieren !!! Bitte informieren Sie sich vor Urlaubsantritt sorgfältig !!!
Quelle: tierschutz mönchengladbach
Für uns war es erschreckend zu lesen, welche Rassen unter anderem davon betroffen sein können...welcher Labradorbesitzer z. B. würde darauf kommen, dass sein Hund in Holland oder Frankreich aufgrund seines breiten Schädels oder Kurzhaares als gefährlich eingestuft werden könnte und somit in dieses Raster fällt???
Leider kennen zu wenige Hundebesitzer diesen Sachverhalt, ebenso wie wir bis vor einigen Tagen.
Sehr wichtig erscheint uns an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Einreise in diese Länder FCI-Papiere notwendig sind.
Vorsicht bei Holland- und Frankreichreisen!!!
Sogenannte Kampfhunde können den Besitzern während eines Aufenthaltes in Holland oder Frankreich enteignet und getötet werden.
Lest bitte dazu den nachfolgenden Text...
Auch in Deutschland hat sich noch nicht so viel herumgesprochen, dass es für Ihren Liebling gefährlich – sogar lebensgefährlich – sein kann, mit nach Holland zu reisen. Kennen Sie das RAD ?
Bei dem RAD handelt es sich um das 1993 bereits in Kraft getretene Gesetz über „Regelung Aggressive Dieren“ .
Das Gesetz besagt, dass Pitbulls und pitbullähnlichen Hunden ohne Ahnentafel in den Niederlanden Beschlagnahmung und Tod drohen. Wird man dort mit einem Hundetyp, dessen Einfuhr in die verboten ist, angehalten, wird der Hund beschlagnahmt. Auch wenn gar nichts passiert ist.
Die allerwenigsten wissen jedoch, dass nicht nur sog. „Kampfhunde“ gefährdet sind, sondern alle stark bemuskelten, kurzhaarigen, breitschädeligen Hunde ohne FCI-Papiere und/oder Anerkennung. Ein Impfpass reicht nicht aus. Beachten Sie, dass ein Hund aus dem Tierheim wohl kaum einen Stammbaum nachweisen kann.
Ganz wichtig ist hierbei zu wissen, dass z.B. auch Labrador-, Boxer-, Rottweiler- oder Rhodesian Ridgeback-Mischlinge in dieses Fahndungsraster fallen können!!!
Urlauberhunde aus dem Ausland sollen von dieser Regelung nicht ausgeschlossen sein!!!
Daß Urlauberhunde nicht ausgeschlossen werden sollen, soll sich aus einem Schreiben der niederländischen Botschaft in Berlin ergeben.
Nach der Beschlagnahmung werden die Tiere in „Laser-Asiels“ untergebracht. Der Hund wird dort bis zur Urteilsverkündung „verwahrt“. Bis zu dieser Urteilsverkündung kann jedoch bis zu einem halben Jahr vergehen. Der Besitzer darf zudem während dieser Zeit keinen Kontakt zu seinem Tier aufnehmen. und der Aufenthaltsort des Tieres bleibt zudem geheim.
Das Wesen des Hundes ist für die Urteilsfindung unerheblich: Nach der Beschlagnahmung wird der Hund von einem Begutachter anhand einer Liste mit 25 rassespezifischen Punkten überprüft. Treffen mehr als die Hälfte davon zu, ist der Hund pitbullähnlich und seine Haltung somit verboten: ... und sein Schicksal somit besiegelt. Man kann dann den Hund kurz vor der Tötung wiedersehen und den toten Körper darf man dann mitnehmen.
Laut „Telegraf“ (niederländische Zeitung) wurden im Jahr 2000 insgesamt 50 Hunde eingezogen und eingeschläfert. Im Jahre 2006 sollen von den bereits 541 konfiszierten Hunden insgesamt 461 Hunde ihr Leben gelassen haben.
Laut einem Artikel vom 10.08.2006 im „Telegraf“ müssten nach Ansicht des Projektleiters der Amsterdamer Polizei-Hundeführer, Paul Vermeulen, alle pitbullartigen Hunde getötet werden – egal ob sie jemals zugebissen haben oder nicht: Sie seien eine potentielle Waffe.
Liebe Hollandreisende !!!!!
Wenn Sie mit Ihrem Hund in die Niederlande fahren möchten, bitte werfen Sie unbedingt vorher einen sehr kritischen Blick auf das Aussehen Ihres Hundes, damit Sie nicht Gefahr laufen, Ihren geliebten Vierbeiner in Holland zu verlieren !!!
P.S. In Frankreich soll wohl ein ähnliches Gesetz existieren !!! Bitte informieren Sie sich vor Urlaubsantritt sorgfältig !!!
Quelle: tierschutz mönchengladbach
Für uns war es erschreckend zu lesen, welche Rassen unter anderem davon betroffen sein können...welcher Labradorbesitzer z. B. würde darauf kommen, dass sein Hund in Holland oder Frankreich aufgrund seines breiten Schädels oder Kurzhaares als gefährlich eingestuft werden könnte und somit in dieses Raster fällt???
Leider kennen zu wenige Hundebesitzer diesen Sachverhalt, ebenso wie wir bis vor einigen Tagen.
Sehr wichtig erscheint uns an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Einreise in diese Länder FCI-Papiere notwendig sind.