Wir brauchen dringend guten Rat!!!

Hallo,
wir hoffen, hier in diesem Forum, Hilfe und Rat zu finden. Und zwar geht es um folgendes:
im Oktober letzten Jahres ist unser Mischlingshund verstorben und haben uns entschlossen, dass wir wieder einen Hund zu uns nehmen möchten.
Deshalb sind wir (mein Mann und meine Tochter sie ist 7 Jahre alt) vor 4 Wochen in das Tierheim gefahren, um erstmal nur zu schauen.
Aber da stand ER....ein Schäferhundwelpe (ca. 9 bis 10 Monate). Der einzigste Hunde der nicht bellte, sondern fröhlich und unbefangen in dem Gehege rumsprang und er kam auch gleich zu uns an den Zaun gelaufen. Es war wie ein Band zwischen Ihm und uns. Später erfuhren wir, dass er erst ein paar Tage im Tierheim untergebracht wurde. Jedenfalls sind wir zum Tierheimpersonal gegangen und haben gefragt, ob wir mit Ihm Gassi gehen dürfen. Dies war kein Problem, also sind wir mit ihm losgewandert. Schnell stellten wir fest, dass er ein sehr aufgeweckter, wissenshungriger, kinderfreundlicher und toller Hund ist.
Den darauffolgenden Tag sind wir gleich wieder ins Tierheim gefahren, um mit ihm spazieren zu gehen (war an einem Wochenende). Gleich danach sind wir zur Leiterin des Tierheim gegangen und haben unser ernsthaftes Interesse für den Hund bekundet. Dabei erfuhren wir folgendes:
Der Hund (ich möchte seinen Namen aus Sicherheitsgründen nicht nennen) wurde von seinem Besitzer beschlagnahmt, weil er ihn sechs Monate in einer Garage ohne Fenster bzw. Licht angekettet hatte und Anwohner haben Anzeige erstattet, da er auch weitere Tiere (Schafe, Enten, Hasen und ein Schwein) in einer weiteren Garage, auch ohne Licht, hält. Der Hund war zudem auch nicht ausreichend versorgt wurden und bekam unregelmäßig Nahrung und Wasser...unfassbar!!!
Die Tierheimchefin sagte uns, dass der Hund auf keinen Fall an den Besitzer zurückgeführt wird, er aber den Hund noch freigeben müsste.
Wir hatten ja keine Ahnung davon, wie sowas rechtlich abläuft und dachten naiver weise, dass wir ihn dann spätestens am nächsten Wochenende zu uns holen könnten...aber leider falsch gedacht.
Der Amtstierarzt wollte ein generelles Tierhalteverbot für den Besitzer erreichen. Dagegen hat
der Besitzer nun mittlerweile Widerspruch eingelegt und die Akte liegt nun zwischenzeitlich auch schon bei der Staatsanwaltschaft und wir haben keine Ahnung, wie so ein Verfahren abläuft, geschweige denn wie lange sowas dauern kann. Eine Pflegschaft ist ja auf Grund des laufenden Verfahrens auch nicht statthaft.
Nun fahren wir seit 4 Wochen jede freie Minute zu den Öffnungszeiten des Tierheims zum Hundi, da er uns nun mittleiweile auch kennt, er auch schon viel von uns gelernt hat. Wir lieben diesen Hund und er liebt uns und wir wollen ihn auch nicht aufgeben...!!!
Aber wir wissen eben nicht was auf uns zukommen könnte und wir haben Angst, dass er dem Besitzer wieder zurückgeführt werden könnte. Wir glauben nicht, dass der Besitzer sich plötzlich um 180 grad geändert hat und er nun ein liebevoller Hundehalter sein soll, der sich liebevoll um ihn kümmert. Denn wie wir von der Tierheimchefin erfahren haben, gehts dem Besitzer ausschließlich nur um die anderen Tiere Schafe etc., der Hund aber automatisch in dem Verfahren inbegriffen ist.
Deshalb wollen wir um diesen Hund kämpfen!!!
Kann uns jemand einen Rat geben, was wir tun können. Wir haben schon überlegt, beim Staatsanwalt oder beim Amtstierarzt vorzusprechen. Wir wissen ja auch nicht, wie lange so ein Verfahren dauern kann. Denn trotzalledem, dass wir viel zu ihm hinfahren, zeigt er schon so ein typisches Tierheimverhalten, wie die anderen Hunde. Er muss unbedingt da raus. Er ist so ein wissbegieriger Hund und lernt auch sehr schnell.
Hier gehts um ein Lebewesen, aber irgendwie ist er doch nur eine Akte mit einer Nummer.
Wir hoffen dringend auf Ratschläger...Danke!!!
wir hoffen, hier in diesem Forum, Hilfe und Rat zu finden. Und zwar geht es um folgendes:
im Oktober letzten Jahres ist unser Mischlingshund verstorben und haben uns entschlossen, dass wir wieder einen Hund zu uns nehmen möchten.
Deshalb sind wir (mein Mann und meine Tochter sie ist 7 Jahre alt) vor 4 Wochen in das Tierheim gefahren, um erstmal nur zu schauen.
Aber da stand ER....ein Schäferhundwelpe (ca. 9 bis 10 Monate). Der einzigste Hunde der nicht bellte, sondern fröhlich und unbefangen in dem Gehege rumsprang und er kam auch gleich zu uns an den Zaun gelaufen. Es war wie ein Band zwischen Ihm und uns. Später erfuhren wir, dass er erst ein paar Tage im Tierheim untergebracht wurde. Jedenfalls sind wir zum Tierheimpersonal gegangen und haben gefragt, ob wir mit Ihm Gassi gehen dürfen. Dies war kein Problem, also sind wir mit ihm losgewandert. Schnell stellten wir fest, dass er ein sehr aufgeweckter, wissenshungriger, kinderfreundlicher und toller Hund ist.
Den darauffolgenden Tag sind wir gleich wieder ins Tierheim gefahren, um mit ihm spazieren zu gehen (war an einem Wochenende). Gleich danach sind wir zur Leiterin des Tierheim gegangen und haben unser ernsthaftes Interesse für den Hund bekundet. Dabei erfuhren wir folgendes:
Der Hund (ich möchte seinen Namen aus Sicherheitsgründen nicht nennen) wurde von seinem Besitzer beschlagnahmt, weil er ihn sechs Monate in einer Garage ohne Fenster bzw. Licht angekettet hatte und Anwohner haben Anzeige erstattet, da er auch weitere Tiere (Schafe, Enten, Hasen und ein Schwein) in einer weiteren Garage, auch ohne Licht, hält. Der Hund war zudem auch nicht ausreichend versorgt wurden und bekam unregelmäßig Nahrung und Wasser...unfassbar!!!
Die Tierheimchefin sagte uns, dass der Hund auf keinen Fall an den Besitzer zurückgeführt wird, er aber den Hund noch freigeben müsste.
Wir hatten ja keine Ahnung davon, wie sowas rechtlich abläuft und dachten naiver weise, dass wir ihn dann spätestens am nächsten Wochenende zu uns holen könnten...aber leider falsch gedacht.
Der Amtstierarzt wollte ein generelles Tierhalteverbot für den Besitzer erreichen. Dagegen hat
der Besitzer nun mittlerweile Widerspruch eingelegt und die Akte liegt nun zwischenzeitlich auch schon bei der Staatsanwaltschaft und wir haben keine Ahnung, wie so ein Verfahren abläuft, geschweige denn wie lange sowas dauern kann. Eine Pflegschaft ist ja auf Grund des laufenden Verfahrens auch nicht statthaft.
Nun fahren wir seit 4 Wochen jede freie Minute zu den Öffnungszeiten des Tierheims zum Hundi, da er uns nun mittleiweile auch kennt, er auch schon viel von uns gelernt hat. Wir lieben diesen Hund und er liebt uns und wir wollen ihn auch nicht aufgeben...!!!
Aber wir wissen eben nicht was auf uns zukommen könnte und wir haben Angst, dass er dem Besitzer wieder zurückgeführt werden könnte. Wir glauben nicht, dass der Besitzer sich plötzlich um 180 grad geändert hat und er nun ein liebevoller Hundehalter sein soll, der sich liebevoll um ihn kümmert. Denn wie wir von der Tierheimchefin erfahren haben, gehts dem Besitzer ausschließlich nur um die anderen Tiere Schafe etc., der Hund aber automatisch in dem Verfahren inbegriffen ist.
Deshalb wollen wir um diesen Hund kämpfen!!!
Kann uns jemand einen Rat geben, was wir tun können. Wir haben schon überlegt, beim Staatsanwalt oder beim Amtstierarzt vorzusprechen. Wir wissen ja auch nicht, wie lange so ein Verfahren dauern kann. Denn trotzalledem, dass wir viel zu ihm hinfahren, zeigt er schon so ein typisches Tierheimverhalten, wie die anderen Hunde. Er muss unbedingt da raus. Er ist so ein wissbegieriger Hund und lernt auch sehr schnell.
Hier gehts um ein Lebewesen, aber irgendwie ist er doch nur eine Akte mit einer Nummer.
Wir hoffen dringend auf Ratschläger...Danke!!!