Langhaarhunde kastriert man nicht

Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Gudrun » Mi 25. Nov 2009 20:01

... außer, wenn es eine tiermedizinische Indikation gibt.

Hallo Ihr,

mein Aron wird in 4 Wochen 15 Jahre alt. Seit fast 1 Jahr ist er kastriert, weil ein Hoden anfing zu wachsen (wahrscheinlich Hodenkrebs). Schaut Euch mal das Fell an im Vergleich zum 3-jährigen Sohn Cliff, der auf der gleichen Seite gezeigt wird. Ein solches pflegeleichtes Fell hatte Aron VOR der Kastration auch. "Babyfell" nennt man das Fell der Kastraten, weil es unglaublich feinhaarig ist.

http://www.fox-lions.hunde.com/aron.php?action=showimglist

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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon bellina » Mi 25. Nov 2009 21:23

oooooooooooooooh gudrun,

kannst du aaron irgendwie nicht "trimmen" oder sooooooooooo??? :shock:

clifford hat ja gegen ihn ein Traumfell! :)
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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Jenni » Mi 25. Nov 2009 21:52

Bellina!! TRIMMEN?? EINEN COLLIE??? Bist Du wahnsinnig *lachtot*

Ansonsten... Gudrun... ich würde generell keinen Hund kastrieren, wenn es keine medizinische Indikation gibt... egal ob Langhaar oder nicht!!

Aber auch wenns für Aaron nicht schon ist, finde ich es ziemlich gut, das mal zu sehen, dass das tatsächlich auch bei älteren Hunden noch passiert!!

LG

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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Gudrun » Mi 25. Nov 2009 22:46

Jenni,

hast ja recht. Eine tiermedizinische Indikation sollte es immer geben, wenn man sich für einen solchen Eingriff entscheidet. Kein anderes Argument zählt. So will es auch das neue Tierschutzgesetz - aber das nimmt leider kaum einer ernst. Hier zeige ich nur eine zusätzliche Nebenwirkung, die eben Langhaarhunde betrifft.

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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Akira » Do 26. Nov 2009 07:36

Ich habe offt den Eindruck , das Hunde aus Bequemlichkeit kastriert werden.

Erziehen ist auch viel anstrengender.Und aufpassen wärend der Hitze ist für die Meisten doch auch schon zu viel .

Ja da wo es aus gesundheitlichen Gründen nötig ist , finde ich spricht nix dagegen . Nur das das Ganze auch Nachteile hat , und auch alters unabhängige Nebenwirkungen auftreten können . Ist den meisten leider nicht bewußt.

Ist halt so , daß der Hund dem Menschen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist . 8-)
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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Gudrun » Do 26. Nov 2009 09:02

Bellina,

Colliefell gehört gebürstet mit einer groben Drahtbürste. Das gestaltet sich bei Aron jetzt zunehmend dadurch schwieriger, dass er in den Ellenbogen Arthroseschmerzen hat, wenn ich an seinen Fransen zu unsanft zulange. Die Alternative könnte sein, ihn 1 Mal pro Jahr scheren zu lassen. Nur finde ich das Ergebnis dann nicht so schön. Mit seinem jetzt 10-jährigen Sohn Algor wird das so gemacht. Der wurde von den vorigen Besitzern im Alter von 4 Jahren kastriert, "damit er ruhiger wird" - was zusammen mit fettfüttern dann ja auch funktioniert hat. Die aktuellen Besitzer übernahmen ihn mit 8 Jahren völlig verfilzt und mit orthopädischen Schwierigkeiten aufgrund massiven Übergewichts, das er nun wieder abgebaut hat.

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2009_08_15_Algor_DSC_4544.jpg
Algor mit 9-einhalb
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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Babsi » Do 26. Nov 2009 09:54

Hallo Gudrun,

ich finde auch das man nur aus medizinischen Gründen kastrieren sollte. Und nciht aus Erziehungs gründen. Wie man bei deinem Aron sieht gibt es noch andere Nebenwirkungen. Trotzdem finde ich das aron noch schön aussieht. Bitte lass Ihn aber ncith scheeren, das sieht überhaupt ncih gut aus. Höchstens würde ich die Beine bzw. an den Gelenken kürzer schneiden, dass Du da dann nciht kämmen musst bzw. ncith so oft.
MFG Babsi
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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Jenni » Do 26. Nov 2009 12:08

Das ist tatsächlich so Heidi... wir werden oft schon im Welpenspiel (da sind die Hunde zwischen 8. und 16. Woche) gefragt, wann man denn den Hund kastrieren kann!!

Glaub mir, ich muss mich mittlerweile sehr zusammen reißen, da ruhig und sachlich zu antworten. Wir haben mittlerweile ein Pamphlet für unsere Welpenbesitzer zum zusätzlichen durchlesen, welches auch ganz klar die Nachteile aufzählt.

Darüber machen sich die meisten aber keine Gedanken und dass es eigentlich verboten ist, wissen die wenigsten, weil ja auch der TA es empfiehlt. Solange TÄ noch erzählen können und das keine Folgen hat, dass es ja WIRKLICH (haha) eine medizinische Indikation gab, wird das auch so bleiben!!

Die Strafen hierfür müssten viel schärfer sein! JUST MY 5 CENTS!!

Wer zu bequem ist, seine Hündin zu beaufsichtigen, wenn sie läufig ist, soll sich nen Rüden anschaffen oder die Hündin wenigstens nur sterilisieren.

Wer glaubt, dass sein Rüde ruhiger durch die Kastration wird, weil er zu bequem ist, ihn zur Ruhe zu erziehen, dürfte für mich gar keinen Hund halten - ein Goldfisch vielleicht.

Wer schlicht und ergreifend zu faul ist, sich auch über die Nachteile zu informieren und somit meiner Meinung nach nicht in der Lage ist Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, darf auch keines halten!

Es gibt auch Situationen, wo ich dafür bin! Wir haben einen Parson Jack Russel, der alles, was kastriert ist, weiblich ist aufreitet und alles was unkastriert und männlich ist anblafft und ernsthafte Kämpfe startet. Hier haben wir einen Hormon-Stick setzen lassen - erstmal! Dieser hat dafür gesorgt, dass der Hund viiiiiiiel entspannter ist, mit Rüden und Hündinnen gleichermaßen gut auskommt und WIRKLICH spielt!! Und wir haben VORHER wirklich so ziemlich alles versucht ihn diesbezüglich auf die Spur zu bekommen. Allerdings ohne Erfolg! Hier wäre ich dafür, denn der Hund verhält sich gesundheitsgefährdent hauptsächlich für sich selbst! Aber ohne den Test, obs wirklich was bringt, würde ich das niemals riskieren, weils auch böse nach hinten losgehen kann!

LG

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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Snickers + Denise » Do 26. Nov 2009 12:23

Snickers ist auch kastriert. Warum? Weil man es uns im Tierheim empfohlen hat :?
Laut der Vorbesitzer sollte er in der Wohnung markieren und seine Verträglichkeit mit anderen Hunden war auch nicht die beste.
Da wir vorher "nur" Katzenbesitzer waren und es da bei Katern halt normal ist, dass sie kastriert werden, stimmten wir dem zu. Im Nachhinein wünschte ich, ich hätte mich auch noch an anderer Stelle informiert, aber wenn man es vom TierSCHUTZ so empfohlen bekommt, vertraut man dem ja auch ein Stück weit :(
Naja, glücklicherweise konnte ich keine negativen Auswirkungen feststellen (positive natürlich auch nicht :roll: ). Beim nächsten Hund bin ich schlauer...
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Re: Langhaarhunde kastriert man nicht

Beitragvon Freitag » Do 26. Nov 2009 13:28

Hallo,
wenn hier vom Tierschutzgesetz die rede ist und es um Kastration geht, dann bezieht Ihr( Gudrun, Jenni) euch doch auf auf diesen Paragraphen:

Tierschutzgesetz (Fassung 18.5.06)
Vierter Abschnitt

§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Anschluss an die Kastration eines über sieben Tage alten Schweines sind schmerzstillende Arzneimittel einschließlich Betäubungsmittel dei dem Tier anzuwenden. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 6 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:

1. der Zweck des Eingriffs,
2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
6. die Begründung für den Eingriff.

(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden; dies gilt nicht im Falle des § 5 Abs. 3 Nr. 4 oder des § 6 Abs. 3 Nr. 2.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die zuständige Behörde

1. das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
2. das Kürzen der Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel, das nicht unter Nummer 1 fällt,
3. das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate
alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe

erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, daß der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerläßlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen und hat im Falle der Nummer 1 Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person zu enthalten.

(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren, an denen nicht offensichtlich erkennbare Eingriffe vorgenommen worden sind, vorzuschreiben, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.

(5) Der zuständigen Behörde ist im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 3 auf Verlangen glaubhaft darzulegen, daß der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerläßlich ist.

§ 6a
Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Tierversuche, für Eingriffe zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung und für Eingriffe zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen.

Meine Anmerkung:
Hier ist die Kastration zur Verhinderung einer unkontrollierten Vermehrung erlaubt.

Im Fall von Hunden kann man es verhindern, dass ein unkastriertes Tier sich unkontrolliert vermehrt. Zumindest wenn sich der Hund bei verantwortungsbewussten Menschen befindet, die ihr Tier unter kontrolle haben.

Finde das nur wichtig das das nicht unter den Tisch fällt, dass eine unkontrollierte Vermehrung durch Kastration verhindert werden darf, da ich ja im Tierheim mitbekomme welche Katzenflut jedes Jahr über die Tierheime hereinbricht da viele Leute ihre Freigängerkatzen nicht kastrieren lassen und damit natürlich eine unkontrollierte Vermehrung nicht verhindert werden kann.
Das Problem gibt es natürlich auch bei anderen Haustieren, z.B. Kaninchen, Meerschweinchen...
Da kann nur eine Kastration die Vermehrung verhindern, sofern Tiere verschieden Geschlechts zusammenleben.

Nicht, dass nun jemand denkt: Ach Kastration ist vom Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten, also lasse ich meine Freigängerkatze unkastriert herumlaufen.

Viele Grüße,
Sanja
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