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Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 10:26
von Kai30
Unser Rüde hat am We im Hundehotel erstmalig einen anderen Rüden im gleichen Alter und ebenfalls unkastriert gebissen. Die Beiden waren über Nacht in die gleiche Box/Zwinger gesperrt worden. Jetzt hat uns das Hotel die Tierarztkosten für den anderen Hund in Rechnung gestellt. Haften wir in diesem Falle? Ich wäre nie auf die Idee gekommen zwei Jungrüden (1 Jahr) gemeinsam in einen Zwinger zu sperren und davon auszugehen, dass sie sich vertragen. Und trifft das Hotel bzw. den anderen Hundbesitzer nicht eine Teilschuld? Keiner dort hat mitbekommen was genau passiert war, aber für den Biss kommt nur unser Hund in Frage. Eine Hundehaftpflicht haben wir. Über eine Antwort wären wir sehr dankbar

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 11:03
von Logan
wie das rechtlich aussieht weiß ich auch nicht

ich würde mir an deiner stelle einen anwalt nehmen, denn ich bin schon der meinung das ein tierhotel für solche sachen extra versichert ist, denn wenn du deinen hund in die obhut gibst, du bist nicht da und kannst auf deinen hund nicht einwirken, haftet das tierhotel, meine meinung :!:

anders liegt der fall, denke ich, wenn du den hund zu freunden gibst, die dies nur aus gefallen tun, dann müßtest du den entstandenen schaden übernehmen :!:

lg claudia

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 11:59
von Mini
Logan hat geschrieben:anders liegt der fall, denke ich, wenn du den hund zu freunden gibst, die dies nur aus gefallen tun, dann müßtest du den entstandenen schaden übernehmen :!:

lg claudia


Kommt auf die Versicherung an, ob die die Haftung für Dritte mit übernimmt, was in dem Fall das Tierhotel (oder die Freunde) wären.

Edit: Es gibt wohl auch Versicherungen, die unter "Dritte" vermerkt haben das es nur Personen sind, die das NICHT Entgeltlich machen. Also nur als Freundschaftsdienst.

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 12:13
von Logan
Mini hat geschrieben:
Logan hat geschrieben:anders liegt der fall, denke ich, wenn du den hund zu freunden gibst, die dies nur aus gefallen tun, dann müßtest du den entstandenen schaden übernehmen :!:

lg claudia


Kommt auf die Versicherung an, ob die die Haftung für Dritte mit übernimmt, was in dem Fall das Tierhotel (oder die Freunde) wären.

Edit: Es gibt wohl auch Versicherungen, die unter "Dritte" vermerkt haben das es nur Personen sind, die das NICHT Entgeltlich machen. Also nur als Freundschaftsdienst.


anna, aber ich dachte, dieses tierhotel hat doch ein gewerbe angemeldet und muß auch dort gewisse versicherungen abschließen die dringend erforderlich sind, gehört da so eine versicherung nicht dazu :?:

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 12:28
von Mini
Klar, in dem Fall muss das Tierhotel haften. Die hatten zu der Zeit die Aufsichts- und Pflegepflicht, die sie ja durch das wohl unsachgemässe zusammenbringen verletzt haben. Den anderen Hundebesitzer trifft genausoviel/wenig Teilschuld wie den Hund von Kai30.
Ich weiss jetzt nicht was Unterschrieben wurde, mit welchen Klauseln oder ev Fragen die im Vertrag standen ("Hundeverträglichkeit" etc...) denn durch solche Klauseln KANN sich jemand rauswinden wollen. Und es EV auch können (weil Verantwortung abgewiesen).

Meine Antwort war auf deinen Freundschaftsdienst bezogen, da gibt es von Versicherung zu Versicherung unterschiede.


Zurücklehnen, Tee trinken und harren der Dinge die da kommen mögen....mehr kann man wohl nicht machen...erstmal abwarten was kommt.

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 12:55
von lotte
na also die sind ja echt witzig! EIGENTLICH würde ich sagen ihr müsst auf keinen fall haften, denn ihr habt die aufsichtspflicht ja offiziell weitergegeben und auch dafür bezahlt. aber es stimmt was anna sagt, es kann schon sein, dass die da erfahrung haben und sich rauswinden...

was steht denn in dem vertrag den ihr unterschrieben habt?

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 17:42
von Jenni
Also soweit ich informiert bin - Aussage eines RA aus meinen Kursen so vor ca. einem Jahr (also ohne Gewähr) - haftet die Hundehalterhaftpflichtversicherung IMMER, wenn der eigene Hund Schaden an einem anderen Hund oder Menschen anrichtet völlig EGAL, wie da die Hintergründe sind!!

Schönes Beispiel von damals: Ihr laßt den Hund zu Hause. Jemand bricht bei Euch ein. Der Hund beißt den Dieb! Die Hundehalterhaftpflichtversicherung MUSS bezahlen!!

Ich schätze, wenn Ihr Euren Hund dort in Pension gegeben habt, habt Ihr sicher eine Pensionsvereinbarung unterschrieben. Auf dieser müsste ein Vermerk drauf gewesen sein, dass der Hund dort nur untergebracht werden kann, wenn er versichert ist. Bei uns ist das eben auch so! Mit dem Hinweis, dass die HHH für alle, aber auch wirklich alle Schäden aufkommt, die der eigene Hund verursacht, egal, wie die Umstände waren!!

Selbst wenn der Hund angegriffen wird und sich "nur" verteidigt, er verletzt, aber der andere nicht, zahlt der, der verletzt hat!!

Ich meine, dass es so vom Gesetz her ist. Aber wie gesagt, ohne Gewähr!!

Man könnte einzig und alleine versuchen mit einem Anwalt so vorzugehen, dass man diesem Hundehotel quasie Fahrlässigkeit unterstellt! Denn zwei unkastrierte Rüden in dem Alter zusammen zu packen und unbeaufsichtigt zu lassen spricht echt nicht von besonderer Kompetenz! Und der Anwalt wird ja auch sicher sagen können, wie es im Gesetz richtig steht!!

Lieber Gruß
Jenni

P.S. Habs grade gesucht und gefunden. Finde, hier ist es gut erklärt. http://www.haushalt-und-finanzen.de/hun ... herung.php

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 17:47
von Shiba-Rudel
erstmal herzlich willkommen und viel spaß hier im forum.


also ich denke auch, dass solche tierholtels sich extra rückversichern ob die hunde eine haftpflicht haben.

wogegen die schuld ja eindeutig beim hotel liegt aber wenn es im vertrag so steht dann müsste die hundehaftpflicht zahlen.

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 18:03
von Mini
Ah, das wusste ich nicht...
Hatte nur den Satz aus meiner Versicherung im Ohr, die auch entgeltliche Fremdhüter abdeckt.

Heir aus dem Web zum Thema Fremdhüten und entgeltlich:
"Ein Fremdhüter ist eine dritte Person, welche sich in Abwesenheit des Halters um das Tier kümmert.
Fügt das Tier einem Dritten einen Schaden zu und dieser Schaden ist nicht auf den Fremdhüter selber zurück zuführen, leistet die Tierhaftpflichtversicherung.
Der Schaden, der auf den Hüter selber zurück zu führen ist, und für den der Hüter selber haftpflichtig gemacht werden kann, ist über die Privathaftpflicht des Hüters abgesichert. Voraussetzung ist hierfür, dass das Hüten fremder Tiere mitversichert ist."

Aber ist das Tierhotel jetzt völlig aus dem Schneider? Oder kann auf die doch noch was zukommen wg verletzter Aufsichtspflicht, bzw mangelnde Kompetenz?

Re: Haftpflicht - Hundebiss

BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010 21:36
von Whoopsy
Mini hat geschrieben:Aber ist das Tierhotel jetzt völlig aus dem Schneider?



Ich denke leider ja. Aber... es wird sich rumsprechen bzw. ich würde alles dafür tun, dass es sich rumspricht!