Also soweit ich informiert bin - Aussage eines RA aus meinen Kursen so vor ca. einem Jahr (also ohne Gewähr) - haftet die Hundehalterhaftpflichtversicherung IMMER, wenn der eigene Hund Schaden an einem anderen Hund oder Menschen anrichtet völlig EGAL, wie da die Hintergründe sind!!
Schönes Beispiel von damals: Ihr laßt den Hund zu Hause. Jemand bricht bei Euch ein. Der Hund beißt den Dieb! Die Hundehalterhaftpflichtversicherung MUSS bezahlen!!
Ich schätze, wenn Ihr Euren Hund dort in Pension gegeben habt, habt Ihr sicher eine Pensionsvereinbarung unterschrieben. Auf dieser müsste ein Vermerk drauf gewesen sein, dass der Hund dort nur untergebracht werden kann, wenn er versichert ist. Bei uns ist das eben auch so! Mit dem Hinweis, dass die HHH für alle, aber auch wirklich alle Schäden aufkommt, die der eigene Hund verursacht, egal, wie die Umstände waren!!
Selbst wenn der Hund angegriffen wird und sich "nur" verteidigt, er verletzt, aber der andere nicht, zahlt der, der verletzt hat!!
Ich meine, dass es so vom Gesetz her ist. Aber wie gesagt, ohne Gewähr!!
Man könnte einzig und alleine versuchen mit einem Anwalt so vorzugehen, dass man diesem Hundehotel quasie Fahrlässigkeit unterstellt! Denn zwei unkastrierte Rüden in dem Alter zusammen zu packen und unbeaufsichtigt zu lassen spricht echt nicht von besonderer Kompetenz! Und der Anwalt wird ja auch sicher sagen können, wie es im Gesetz richtig steht!!
Lieber Gruß
Jenni
P.S. Habs grade gesucht und gefunden. Finde, hier ist es gut erklärt.
http://www.haushalt-und-finanzen.de/hun ... herung.php