Goldie01 hat geschrieben:Hi Hundeliebhaber/inen
Ich wollte mal fragen ab wie viel jahren darf man fremde Hunde ausführen oder anders gesagt mit ihnen spatzieren gehen (also ich Meine Hunde von Leuten die keine zeit für sie haben)
Würde mich über antworten freuen
Lg Goldie01
Hallo,
es ist noch nicht lange her ,da wurde dieses Thema schon einmal hier erörtert .
Jeder Hundeführer muß seinen Hund beherrschen können .
Bei Listenhunden ist 18 Jahre die gesetzliche Vorgabe .
Manche sehen 14 Jahre als Minimum an , so fern diese verantwortlich handeln
und mit dem Hund vertraut sind .
Es gibt kein gesetzliches Mindestalter für Hundeführer,doch im Zweifelsfall hat immer ein Erwachsener die Verantwortung für einen Minderjährigen .
Die Frage geht dann an die entsprechende Versicherung .
Fritz.