Mini hat geschrieben:Das nebenher oder hinterherlaufen lassen von Hunden am Auto ist Tierschutzrechtlich verboten, egal ob mit oder ohne Leine!
Nur einige Beispiele aus Zeitungsartikeln, Foren etc

Hab mich da auch schon mal erkundigt ob man sowas darf .
Habe bei meinen O-Amt die Auskumpft das man das darf wenn dort kein Leinenzwang ist und es 100m vom letzten bewohnten Haus weg ist .
In der StVO § 99,Abs.3 lit f wird nur beschrieben, daß es angeleint verboten ist, Tiere daneben laufen zu lassen.
M.W. ist es nur verboten, den Hund ANGELEINT an Kraftfahrzeugen
mitzuführen, freilaufend (auf Feldwegen und wenig befahrenen
Strassen im Gelände) aber nicht explizit verboten ist (solange
im Strassenverkehr niemand gefährded wird etc.)


