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Sachkundenachweis

BeitragVerfasst: So 14. Nov 2010 19:51
von firi
Hallo,

die Stadt Oberhausen an uns die auflage erteilt einen Sachkundenachweise zu machen. Wenn ich das Gesetztlich nun aber richtig lese müssen dieses doch nur Halter eines Kampfhundes machen oder?

Wir haben zwar schon ein "grossen" Hund (Akita-Schäferhund Mischling) aber das ist doch kein Kampfhund? Oder ist es einfach nur normal das man dieses machen muss weil der Hund über 40cm gross ist?

Machen werden wir sie zwar trotzdem, schaden kann es ja nicht, aber mich interessiert ob es wirklich sien muss.

Grüsse aus Oberhausen,

Daniel

Re: Sachkundenachweis

BeitragVerfasst: So 14. Nov 2010 19:58
von Jenni
Hallo Daniel,

also werden machen muss, ist ja z. T. auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob Du einen sogenannten Kampfhund hast.

Hier und da ist es so oder ist im Gespräch, dass alle Besitzer von Hunden, die über so und so viele cm groß sind und so und so schwer einen machen müssen.

Hier in Niedersachsen ist im Gespräch, dass Neuhundehalter einen Sachkundenachweis ablegen müssen, unabhängig davon, was sie für einen Hund haben und Menschen, deren Hunde auffällig geworden sind, da es hier in Niedersachsen keine Kampfhundeliste gibt.

Das ist ganz unterschiedlich. Wenn Dus genau wissen willst, musst Du unter Deinem Bundesland und dann Gesetz über das Halten von Hunden suchen. Da steht dann geregelt, wer so eine Sachkunde ablegen muss.

LG
Jenni

Re: Sachkundenachweis

BeitragVerfasst: So 14. Nov 2010 20:09
von Pattex
Hallo firi,

ist in NRW völlig normal, da Du einen Hund über 40cm Schulterhöhe und mit einem Gewicht höher als 20kg hältst. Da sind die hier sehr streng mit. Ich empfehle Dir zu üben, denn ich hatte (obwohl langjähriger Hundehalter) spontan keine Ahnung, wie groß der Zwinger eines Rottweilers sein muss oder wann ganz genau eine heiße Hündin empfangsbereit ist. Hatte immer kastrierte Tiere ;). Solch detaillierte Fragen kommen aber.
Übungsbögen findest Du zuhauf unter der guten alten Tante G**gle. Einfach Sachkundenachweis 20/40 eingeben.
Befreit bist Du, wenn Du belegen kannst, dass Du in den letzten zehn Jahren Hunde gehalten hast (über einen Hundesteuernachweis o.Ä.). finde es aber sinnvoll, diesen Test zu machen, man lernt immer noch das Ein oder Andere dazu. Ich konnte leider nicht befreit werden, weil alle meine vorherigen Hunde auf andere Namen angemeldet waren, Jule ist also mein erster "offizieller" Hund.

Re: Sachkundenachweis

BeitragVerfasst: So 14. Nov 2010 21:40
von firi
Hi,

klar machen werd ich den auf Jedenfall. DIrekt bei unserem TA der mir auch Fragen und Antworten zum lernen gab. Ich ging nur davon aus das man dieses nur mit einem Kampfhund machen muss.

ALso wieder büffeln wie in der SChule... Juhu ,)