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von Maggie » So 21. Aug 2011 18:36
Hallo, morgen nehmen wir in der Biostunde das Thema hund durch. In der ersten Stunde möchte ich mich un das Thema Verhalten kümmern. Unsere Hündin kommt auch mit. Es sollte hauptsächlich darum gehen was man tuen soll und was nicht. Z.B. dass man nicht vor dem Hund weglaufen sollte. Das hat auch einen einfachen Grund , aber bei anderen Sachen bin ich mir bei dem Grund nicht sicher. Viele sagen ja auch dass man dem Hund nicht in die Augen gucken soll. Morgen bin ich in der 6/7 auf der Sonderschule. Hier mal die Sachen die ich schon augeschrieben hab:
1. nicht weglaufen 2. nicht beim fressen stören 3. nicht eingreifen wenn die Hund sich streiten 4. wenn man einen Hund sieht, den man streicheln will , immer zuerst den besitzer fragen 5. sich einem Hund nicht frontal nähern 6. einen Hund nicht umarmen 7. sich nicht über einen Hund beugen
Natürlich gilt das nicht für alle Hunde aber ich denke mir dass kein Hund das angenehm findet. Fallen euch dazu die Gründe ein oder noch andere Sachen ?
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Maggie
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von Jenni » So 21. Aug 2011 19:45
Hallo Maggie,
das finde ich ja gut, dass Eure Schule das macht. Und wenn Deine Hündin mit dabei ist, dann hat das Ganze ja auch gleich einen richtigen Realitätsbezug. Super!
Ich glaube, ich kann Deine Regeln für den Umgang mit fremden Hunden ein bißchen ergänzen und Dir auch ein paar Gründe "liefern":
1. Behandle einen Hund immer so, wie Du selbst auch behandelt werden möchtest. Niemand mag es gerne wenn er an Ohren oder Haaren gezupft bekommt. Der Hund mag das auch nicht. Behandle einen Hund höflich und mit Respekt!
2. Füttere einen fremden Hund nicht - bzw. nur, wenn es mit dem Besitzer abgesprochen ist. Hierfür kann es viele Gründe geben. Es gibt Hunde, die haben Allergien und würden sehr krank werden, wenn sie das falsche zu Essen bekommen. Manche Hunde sind ziemlich rabiat, wenn sie Leckerchen nehmen und da kann es schon mal zu Verletzungen an den Fingern kommen. In seltenen Fällen verteidigen Hunde Futter, was sie evtl. noch in den Taschen fremder Personen vermuten oder wenn es ihnen nicht schnell genug geht.
3. (das hast Du ja auch schon) Lauft nicht vor einem Hund weg! Er könnte es als Spiel auffassen und Dich verfolgen. Evtl. rennt er Dich um oder springt Dich an, dass könnte zu Verletzungen führen. Manche Hunde sehen das auch als Jagdspiel oder fangen an einen zu hüten und zwicken zu, das kann ganz schön weh tun.
4. Nicht beim Fressen stören (hast Du ja auch schon). Hier gilt eben, dass Hunde ihr Futter manchmal verteidigen. Und es gibt Hunde, die haben Angst, dass man ihnen ihr Futter weg nimmt und fressen dann ganz schnell, das ist nicht gesund.
5. Nicht eingreifen, wenn Hunde sich streiten. (Der Grund) Das könnte grade für ein Kind, aber auch für Erwachsene gefährlich werden. Die Hunde wissen dann manchmal nicht, wen sie da grade beißen und das könnten durchaus auch die eigenen Hände sein.
6. Bevor man einen fremden Hund anfäßt, immer erst den Besitzer fragen. (Der Grund/ Die Gründe) Nicht jeder Hund mag Kinder bzw. mag es überhaupt von Fremden gestreichelt zu werden, z. B. aus Angst könnte er zuschnappen. Vielleicht ist er auch krank. Manche Krankheiten, die Hunde haben, sind auch auf den Menschen übertragbar. Deshalb lieber erst fragen.
7. Nicht einfach frontal auf einen Hund zulaufen, sich nicht über ihn beugen, nicht einfach umarmen, nicht direkt in die Augen gucken. (Der Grund) Hunde könnten das als Bedrohung auffassen und aggressiv oder ängstlich reagieren. Bei Deinem eigenen Hund kannst Du das normalerweise machen. Aber eben nicht bei Fremden.
8. Wenn Du mit einem Hund spielst, achte immer darauf, dass ein Erwachsener in der Nähe ist. Grade, wenn es auch nicht der eigene Hund ist (aber auch da ist Vorsicht geboten). Hunde sehen Kinder als Kumpel und nicht als "Chefs". Einem Kumpel sagt man normalerweise anders die Meinung, wenn einem was nicht paßt, als einem Chef. Deswegen ist es ganz wichtig, dass ein Erwachsener in der Nähe ist, der notfalls eingreifen kann.
9. Du hast Deine Hände, um etwas festzuhalten, der Hund hat nur seine Zähne, deshalb sei vorsichtig in der Nähe der Zähne und falls der Hund Dich doch mal festhält, zieh die Hand nicht aus der Schnauze, das führt dann ehr zu Verletzungen, als wenn man einfach einen Moment abwartet. Die meisten Hunde, die so ein "festhalten" zeigen, meinen das nicht böse. Aber auch deren Zähne sind ein bißchen nach hinten gebogen und dann tuts weh, wenn man die Hand rausziehen will.
10. Jeder Hund ist anders. Etwas, was der eine Hund gerne mag, muss der andere noch lange nicht mögen. Der eine mag es, wenn man ihm die Ohren massiert, der andere quietscht schon, wenn man sie nur anfässt. Einer mag es, wenn man seine Pfoten hält, der andere reagiert darauf aggressiv.
Mehr fällt mir jetzt nicht ein. Vielleicht ergänzt noch jemand was. Aber Deine Sammlung ist auf jeden Fall schon super gewesen.
Ich wünsche Dir morgen viel Spaß! Berichte mal, wies war!
Lieber Gruß Jenni
8.
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von Fritz » Mo 22. Aug 2011 09:31
Hallo, diesen gründlichen Ausführungen ist kaum noch etwas hin zu zu fügen , darum möchte ich nur noch einige zusätzliche Anmerkungen machen .
Meine Hündin , ein Kooikerhondje ist etwas sensibel und auch kopfscheu . Sie läuft aber problemlos auf Kinder zu, dann läßt sie sich aber nicht von oben mit der Hand auf dem Kopf berühren, während es kein Problem ist ,sie am Rücken oder Hals zu streicheln . Nach einer Weile ,wenn sie Vertrauen gefunden hat ist sie Problemlos und mach alles mit . Genau so stellt es eine Bedrohung da,wenn sie eingekreist wird ,fiele Kinder von allen Seiten heran kommen und sie bedrängen , oder sie verfolgen , besonders wenn das noch mit lautem Schreien begleitet ist .
Wen Hunde sich beißen und Verletzen ist das für die Versicherung ein Sachschaden . Mischt sich ein Mensch ein und wird von einem Hund gebissen zahlt keine Versicherung ,weil das dann ein vermeidbares Risiko ist und steht in keinem Verhältnis ,Personenschaden - Sachschaden . Eine Bekannte wollte ihren kleinen Dackel vor einem großen Hund retten und nahm ihn auf den Arm . Der große Hund sprang hoch und erwischte nicht nur ihren Dackel sondern bis der Frau auch ein Glied des kleinen Fingers ab . Die Versicherung zahlte nur für den Dackel .
Fritz.
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von Isabel » Mo 22. Aug 2011 16:57
Ist das tatsächlich so, oder war es nur eine schlechte Versicherung?
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von Fritz » Di 23. Aug 2011 09:35
Wer raufende Hunde trennt und gebissen wird, bekommt keinen Schadensersatz
Wer bei dem Versuch zwei sich balgende Hunde mit der Hand zu trennen, gebissen wird, läuft nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg Gefahr, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Der Kläger war in einer Gemeinde im westlichen Landkreis Bamberg mit seinem nichtangeleinten Berner Sennenhund auf dem Weg zu einer Gastwirtschaft. Auf einem angrenzenden umzäunten Grundstück befand sich der vom Beklagten gehaltene Hund der Rasse Leonberger. Der Leonberger verbiss sich in der Schnauze des Berner Sennenhundes, die dieser durch den Zaun gesteckt hatte. Beim Versuch, den Leonberger loszureißen, wurde der Kläger von diesem in die Hand gebissen. Er machte vor Gericht Behandlungskosten und Schmerzensgeld in Höhe von rund 1300 Euro geltend. Diese Klage wies das Amtsgericht Bamberg mit der Begründung ab, dass den Kläger ein derart starkes Mitverschulden treffe, dass im Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung ein Schadensersatzanspruch nicht in Betracht komme. Zum einen ließ der Kläger seinen Hund unangeleint, zum anderen versuchte er die streitenden Hunde mit der Hand zu trennen, obwohl die Gefahr eines Hundebisses in der konkreten Situation besonders nahe lag. Dieser Argumentation schloss sich auch das Landgericht Bamberg in der Berufungsinstanz an LG Bamberg, Az.: 3 S 197/01; rechtskräftig
Scheinbarer Frieden und dann doch gebissen !
Zwei Hundehalter begegneten sich mit ihren frei laufenden, nicht angeleinten Hunden, nämlich einem Rottweiler und einem Schäferhund. Beide Tiere waren friedlich und zeigten keinerlei Aggressionsbereitschaft. Als der Halter des Rottweilers dann gehen wollte und seinen Hund am Halsband fasste, wurde er von dem Schäferhund angesprungen und dreimal tief in den Unterschenkel gebissen. Der Halter des Rottweilers verlangte Schmerzensgeld, was ihm auch das Gericht in voller Höhe von 12.000 DM (ca. 6120 Euro) zusprach. Eine Mithaftung des verletzten Hundehalters lehnte das Gericht ab, wie auch eine mitwirkende Tiergefahr des Rottweilers. Eine solche Mithaftung käme nur dann in Betracht, wenn es zwischen den Tieren zu einer Aggressionshandlung gekommen und der verletzte Hundehalter in diese nicht ungefährliche Situation eingegriffen hätte ! LG Aachen, AZ.: 4 O 15/98
Hallo , hier ein paar Gerichtsurteile .
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