Gesetzliche Grundlage:
Bonn, den 25. Mai 1998
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Jochen Borchert
Tierschutzgesetz
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
1. nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
2. bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr.1 oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird
Das heisst das Kastration zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung,entgegen meiner Annahme nicht verboten ist.
Jedoch ist der Grund :Verhinderung unkontrolierter Vermehrung
für mich nicht nachvollziehbar wenn es sich den eigenen Hund handelt.
Wer die Hitze nicht will sollte keine Huendin waehlen und waehrend der Hitze kann man auf die Huendin aufpassen.
Prophylaktische Operationen zur Verhinderung von Krebs oder Entzuendung gestattet der Gesetzgeber nicht.
Ich glaube, dass dürfte Deine Frage beantworten.
Tierärzte DÜRFEN nicht trotzdem kastrieren. Sie machen es einfach. Kommt ja viel Geld dadurch rein! Tierschutzvereine begründen Ihre Kastrationen mit dem Argument der unkontrollierten Fortpflanzung. Da würde aber auch eine Sterilisation reichen und der Hund könnte sich trotzdem hormonell normal weiter entwickeln.
Zu den Tierärzten: WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER!! Und zur Not erzählen sie, der Hund war krank!!
So ists leider Gang und Gebe. Guck doch mal im Internet. Fast alle Befürworter für eine Kastration generell und grade für eine Kastration vor dem 6. Lebensmonat sind fast ausschließlich Tierärzte und Tierschutzorganisationen. Tierärzte verdienen ungefähr 60% ihrer Einnahmen durch Impfungen (die ja auch nicht jedes Jahr nötig sind - Tollwut max. alle drei Jahre, alle anderen alle sieben Jahre, einige sind gänzlich unnötig) und durch Kastrationen, wenn nicht sogar noch mehr!
Wunderts da, dass sie sowas immernoch verbreiten und so tun, als gäbe es da kein Gesetz?
Als die Welpen meiner Eltern zur Welt gekommen sind, hatten einige von denen Wolfskrallen, die man auch nicht mehr amputieren darf. Der TA meiner Eltern meinte original als sie zwei Tage alt waren: "Die können sie doch einfach abschneiden, da kräht später kein Hahn mehr nach und das merken die gar nicht. Wenn sie sich die aber erst einreißen und bluten wie Sau, dann ists ne richtige OP!" Das war echt der Hammer. Takis, Trinity, Anouk, Khalim, Lexi, Bottomnose und Joy haben alle teilweise sogar eine doppelte Wolfskralle und keiner von denen hat sich jemals daran verletzt. Askari aber reißt sich andauernd seine normalen Krallen ein. Muss ich die jetzt amputieren lassen??? Das ist doch echt der Oberknüller...
Hab auch ein kaputtes Knie... amputieren?? Meine Mutter hatte Brustkrebs, lasse ich meine vorsorglich abnehmen... da krieg ich echt Plaque... Sorry, geht nicht gegen Dich sondern gegen unsere teilweise echt ätzende Gesellschaft... OH das könnte evtl. und vielleicht mal Probleme bereiten... machen wir lieber vorsorglich weg!! GRRRR

Lieber Gruß
Bluebell