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Gesetzliche Willkür und wie ich damit umgehen soll (Zug)

BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2008 09:39
von swaazesWölfchen
Hallo Leutz :D Ich möchte mir ja die Jahre mal einen Rottweiler anschaffen! In meinem Bundesland BaWü ist er nicht gelistet, aber in 4 anderen Bundesländern, wie z.B. in Bayern ist er als potentiell gefährlich eingestuft.
Wenn ich mit dem Zug zu meinem Freund fahre, dann fahre ich auch einen kleinen Teil der Strecke durch Bayern... da er dort gelistet ist, darf er überhaupt in dem Zug (= öffentliches verkehrsmittel) mitfahren? Oder genügt ein Maulkorb für die halbe Stunde, die ich durch Bayern fahren muss? *Augenroll*

Theoretisch müsste man für jeden Hund der größer ist als eine Katze im Zug einen Maulkorb anlegen, aber ich hab noch nie einen Hund mit Maulkorb dort gesehen.

Und darf ich ihn mit in ein Gruppenticket oder Länderticket einbinden? Wenn ich für 5 Personen zahle, aber nur alleine oder zu zweit reise, sollte doch ein Kind automatisch mit drin sein.
Tante Edith sagt, dass es nicht so ist. Solche Ar....

Wär lieb wenn ihr mir helfen würdet^^

Re: Gesetzliche Willkür und wie ich damit umgehen soll (Zug)

BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2008 15:59
von ShortysFrauchen
Ich kann dir leider nicht helfen .............
guck doch mal bei bahn.de oder frag am Bahnhof mal nach!