Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus, Hilfe

Beitrag Tierhaltungsrecht im gemietetem Einfamilienhaus, bitte um Hilfe
Guten Tag.....
ich habe eine Frage und ich hoffe, dass ich einige Antworten bekommen kann.
Zur Sache: Meine Familie (3 Kinder, mein Ehemann und ich) haben uns seit letztem September 2008 ein Einfamilienhaus mit dazugehörigem Grundstück gemietet.....es leben keine weiteren Mieter hier.
Bis vor kurzem lebte mit uns unsere Bernhardinerhündin auf dem Grundstück, die aber leider nicht mehr bei uns ist.... wir nahmen einen 8 Wochen alten Dobermannwelpen zu uns.
Der Vermieter hatte bei einem Besuch diesen Welpen gesehen und fand ihn auch ganz niedlich. Da unser Grundstück völlig umzäunt und auch dementsprechend abgesichert ist, würde keinerlei Gefahr für die umliegenden Grundstücke bestehen.... auch Lärmbelästigungen ect. kommen nicht vor, da unser Welpe in die Familie integriert ist.
Nun besteht der Vermieter nach einer Woche auf die Abschaffung des Welpen, mit der Begründung, dass seine Frau Angst vor großen Hunden hätte. Er und seine Frau leben aber nicht hier mit uns sondern haben ein eigenes Grundstück am anderen Ende der Stadt. Wir wohnen -wie schon oben erwähnt- völlig alleine auf diesem Grundstück im Einfamilienhaus.
Wir hatten nun auch mit ihm persönlich gesprochen und erwähnt, dass unsere Bernhardinerhündin doch auch mietvertraglich gestattet wurde. Sein Einwand war, dass es seinerzeit nur um diesen Bernhardiner ging, andere Hunde würden von ihm ausgeschlossen.
Im Mietsvertrag steht drin, dass nur Kleintiere usw. erlaubt sein würden und Hunde usw. verboten sein würden...... er gestand allerdings ein, dass es einen Vergesslichkeit von ihm war, diesen Passus nach einem weiteren Hund ausdrücklicher zu formulieren.
Nun wollte er uns "entgegenkommen" und gestattet einen Dackel oder ähnliches anzuschaffen, was wir aber nicht wollen...zumal wir diesen Welpen ins Herz geschlossen haben und er ordentlich erzogen wird, ausserdem soll er später mal zur Bewachung des Grundstückes dienen, da hier schon einmal eingebrochen wurde, auch in der Nachbarstrasse wurde mehrfach eingebrochen.
Meine Frage nun: darf unser Vermieter die Abschaffung unseres Welpen verlangen oder gibt es da doch noch Möglichkeiten, den Hund behalten zu dürfen, ohne dass wir hier umziehen müssten??
Vielen Dank für´s Lesen und ich hoffe auf rege Beteiligung, mit lieben Gruss Angie aus Berlin
Guten Tag.....
ich habe eine Frage und ich hoffe, dass ich einige Antworten bekommen kann.
Zur Sache: Meine Familie (3 Kinder, mein Ehemann und ich) haben uns seit letztem September 2008 ein Einfamilienhaus mit dazugehörigem Grundstück gemietet.....es leben keine weiteren Mieter hier.
Bis vor kurzem lebte mit uns unsere Bernhardinerhündin auf dem Grundstück, die aber leider nicht mehr bei uns ist.... wir nahmen einen 8 Wochen alten Dobermannwelpen zu uns.
Der Vermieter hatte bei einem Besuch diesen Welpen gesehen und fand ihn auch ganz niedlich. Da unser Grundstück völlig umzäunt und auch dementsprechend abgesichert ist, würde keinerlei Gefahr für die umliegenden Grundstücke bestehen.... auch Lärmbelästigungen ect. kommen nicht vor, da unser Welpe in die Familie integriert ist.
Nun besteht der Vermieter nach einer Woche auf die Abschaffung des Welpen, mit der Begründung, dass seine Frau Angst vor großen Hunden hätte. Er und seine Frau leben aber nicht hier mit uns sondern haben ein eigenes Grundstück am anderen Ende der Stadt. Wir wohnen -wie schon oben erwähnt- völlig alleine auf diesem Grundstück im Einfamilienhaus.
Wir hatten nun auch mit ihm persönlich gesprochen und erwähnt, dass unsere Bernhardinerhündin doch auch mietvertraglich gestattet wurde. Sein Einwand war, dass es seinerzeit nur um diesen Bernhardiner ging, andere Hunde würden von ihm ausgeschlossen.
Im Mietsvertrag steht drin, dass nur Kleintiere usw. erlaubt sein würden und Hunde usw. verboten sein würden...... er gestand allerdings ein, dass es einen Vergesslichkeit von ihm war, diesen Passus nach einem weiteren Hund ausdrücklicher zu formulieren.
Nun wollte er uns "entgegenkommen" und gestattet einen Dackel oder ähnliches anzuschaffen, was wir aber nicht wollen...zumal wir diesen Welpen ins Herz geschlossen haben und er ordentlich erzogen wird, ausserdem soll er später mal zur Bewachung des Grundstückes dienen, da hier schon einmal eingebrochen wurde, auch in der Nachbarstrasse wurde mehrfach eingebrochen.
Meine Frage nun: darf unser Vermieter die Abschaffung unseres Welpen verlangen oder gibt es da doch noch Möglichkeiten, den Hund behalten zu dürfen, ohne dass wir hier umziehen müssten??
Vielen Dank für´s Lesen und ich hoffe auf rege Beteiligung, mit lieben Gruss Angie aus Berlin