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Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 14:14
von aussieborderpower03
Hallo,

mal eine frage an alle !
Sind Züchter verpflichtet bei Rücktritt vom Kauf die anzahlung zurück zu zahlen ?
Der Welpe war angezahlt und die Käufer sind dann aus fardenscheidigen Gründen abgesprungen. Für etwa 4 Tage ! So hat der Züchter dann einen neuen Interessenten ! Der ihn dann auch genommen hat !

Wie ist das jetzt !

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 14:51
von Jay
Laut Widerrufsgesetz, ist der Kaufvertrag hinfällig, da der Käufer vom Kauf zurück getreten und somit ist die Anzahlung also zurück zu zahlen.

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 14:55
von Gudrun
Hallo,

@Jay, das gilt nur binnen der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Es kommt bei Hobbyzüchtern auf den Vertrag an, der unterschrieben wurde. Bei mir gibt es grundsätzlich kein Geld zurück. Wenn ich neu inserieren muss, kann es ja auch sehr lange dauern, bis der nun schon ältere Welpe genommen wird. Da Rücknahmen oder so ein Rücktritt grundsätzlich völlig ungeplant über mich als Züchter hereinbrechen, habe ich bestimmt genug Probleme am Hals, den ungeplanten Neuzugang erst einmal wieder bzw. weiter artgerecht zu halten. Da kann keiner von mir erwarten, dass ich auch noch Geld dafür hergebe.

VG Gudrun

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 16:00
von Jay
Hi Gudrun,

kann sein, dass ich Aussiepower missverstanden habe, aber für mich hörte sich das jetzt so an, dass der Käufer den Hund angezahlt hat und dann aber nach vier Tagen wieder abgesprungen ist. Somit wäre es doch reichlich überzogen, trotzdem keinen Cent zurück zu zahlen, denn maximal bis auf ein neues Inserat und ein paar Tage längere Futterkosten ist doch prinzipiell kein Schaden entstanden.

Ich weiß natürlich, dass es bei Züchtern gerne so gehandhabt wird, dass Anzahlungen grundsätzlich nicht zurück gezahlt werden, doch ob das in jedem Fall immer fair und rechtens ist, ist eine andere Sache. Aber ich gebe dir Recht, denn da kommt es wirklich auf den Vertrag an, den man unterschrieben hat. Unterschreibt man da quasi im Vorfeld eine Verzichtserklärung im Falle eines Rücktritts, dann hat man definitiv das Nachsehen.

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 16:31
von Gudrun
Hallo nochmal,

um fair zu bleiben, habe ich es in meinen Verträgen so abgefasst:

"...Der Kaufpreis beträgt 900,- EUR. Eine Anzahlung von 450 Euro wird in der ersten Mai-Hälfte überwiesen. Die zweite Hälfte des Kaufpreises wird am Abholtag in bar bezahlt.

Sollte der Vertrag storniert werden, muss der Welpe neu vermittelt werden und über die geplante Frist hinaus bei der Züchterin untergebracht und versorgt werden. Hierfür anfallende Kosten werden von der geleisteten Zahlung abgezogen. Für die Unterbringung gilt der zum gegenwärtigen Zeitpunkt normale Hunde-Pensionstarif...."

Insofern kann in dem ein oder anderen Fall dann doch etwas rückerstattet werden, aber man kann sich nicht drauf verlassen, schon gar nicht auf die Höhe. Das wissen meine Welpenkäufer, denn ich gebe ihnen genug Zeit, in meinem Beisein den gesamten Vertrag zu lesen und Fragen zu stellen, die ich selbstverständlich gerne beantworte.

VG Gudrun

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 16:37
von Jay
Hut ab, Gudrun, das ist wirklich mal ein fairer Vertrag. Sowas kann man guten Gewissens unterschreiben!

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 20:42
von aussieborderpower03
Hallo !

Erst mal danke für die Antworten . Es ist so das die Leute sich für den Welpen im Alter von 5 Tagen entschieden hatten. Die fardenscheinige Rücktritt kam als der schon 6 Wochen alt war ! Wie er dann aber 7 Wochen alt war hatten Sie es sich erneut überlegt und wollten Ihn dann doch wieder haben. da war er aber schon an einen neuen Interressenten verkauft worden ! Was ist nun ? :?:

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Fr 7. Mai 2010 21:14
von Jay
Sorry, wenn ich jetzt leicht konfus bin. Welche dieser Rollen nimmst du denn jetzt ein? Die des Züchters, des ersten Käufers oder des jetzigen Besitzers?

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Sa 8. Mai 2010 00:52
von lotte
also die ersten interessenten haben sich kurz umentschieden, wolllten aber dann doch wieder?

und der züchter hat den hund dann (mit 7 wochen???) an andere interessenten verkauft?

und die anzahlung der ersten interessenten aber einbehalten?

Re: Anzahlung eines Welpen beim Züchter !?

BeitragVerfasst: Sa 8. Mai 2010 17:46
von ShortysFrauchen
Erst einmal finde ich die ganze Angelegenheit dubios!
aussieborderpower03 hat geschrieben:Erst mal danke für die Antworten . Es ist so das die Leute sich für den Welpen im Alter von 5 Tagen entschieden hatten.

Ich hätte meine Welpen NIE mit 5 Tagen versprochen!
Außerdem durfte der erste Besuch erst dann stattfinden,wenn die Augen und Ohren offen waren.
Dann erst,so mit ca.3-3 1/2 Wochen habe ich Fremde (Welpeninteressenten) zu den Babys gelassen.
aussieborderpower03 hat geschrieben: Die fardenscheinige Rücktritt kam als der schon 6 Wochen alt war ! Wie er dann aber 7 Wochen alt war hatten Sie es sich erneut überlegt und wollten Ihn dann doch wieder haben. da war er aber schon an einen neuen Interressenten verkauft worden ! Was ist nun ? :?:

Das ist doch total daneben!
Abgesagt ist abgesagt,fertig!

Ich habe nie eine Anzahlung genommen,weil es immer passieren kann,das der Welpenkäufer sich doch umentscheidet oder aber mir passte (auch wenn die Menschen schon 10x bei uns waren) eine Aussage(z.B.) nicht,dann konnte ich auch ohne großes Baborium den Leuten sagen,das sie eben keinen Welpen aus unserer Zucht bekommen. (ist 2x vorgekommen)