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Mindestalter für Hunde ausführen?

BeitragVerfasst: Mo 12. Mai 2014 17:28
von Melzner
Hallo,

weiß jemand (ist ggf. wohl je nach Bundesland verschieden) etwas Genaues über ein Mindestalter für das Ausführen von Hunden? Man müsste wohl unterscheiden ob es eine gesetzliche Grenze gibt oder ob die Hundehaftpflicht bei Schadensfällen nicht bezahlt. Und bei den Hunden wird dann wohl auch noch nach Größe/Gefährlichkeit unterschieden, was ich bisher so gehört habe. Mich interessiert speziell Rheinland-Pfalz, aber andere Bundesländer sind für andere hier bestimmt auch von Interesse.

Ich meine jetzt ausdrücklich nicht, ob man es für sinnvoll hält, ab welchem Alter ein Kind/Jugendlicher einen Hund alleine ausführt, das würde eine endlose Diskussion geben, meiner Meinung nach muss das jeder selbst wissen, abhängig von Kind, Hund und Spazierweg ... ;)

Grüße aus der Eifel
Rolf

Re: Mindestalter für Hunde ausführen?

BeitragVerfasst: Di 13. Mai 2014 09:49
von Fritz
Hallo,
bei Google kann man alles finden .

Die Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren ,
wenn ein Kind nach dem Gesetz beurteilen kann,
was vernünftig oder unvernünftig ist, wenn es die Folgen seines Handelns überblicken kann
und sich bewusst ist, dass es Schaden anrichten kann .

Auch die Straßenverkehrs-Ordnung sagt :

https://www.polizei.bayern.de/news/rech ... html/11994

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit

http://dejure.org/gesetze/StVO/28.html

http://www.helles-koepfchen.de/artikel/3274.html


Fritz.

Re: Mindestalter für Hunde ausführen?

BeitragVerfasst: Di 13. Mai 2014 10:33
von Pudelfan
Ich würde zur Sicherheit mal beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Die müßten das eigentlich wissen.

Gruß Uta und Rudel

Re: Mindestalter für Hunde ausführen?

BeitragVerfasst: Di 20. Mai 2014 09:09
von Klaus52
Ich würde mal bei deiner Haftpflichversicherung nachfragen, danach richtet sich doch eigentlich, wenn es einen Schaden gibt.

Klaus