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Frage zur Leinenpflicht

BeitragVerfasst: Fr 24. Okt 2014 09:49
von weimaranerbo
Guten Morgen,
wir sind wieder einmal in Cuxhaven, natürlich sind wir mitten im Unesco-Nationalpark "Wattenmeer".
Hier gilt Leinenpflicht. Ich verstehe, wenn wir in der Heide unterwegs sind oder aber direkt im Wattenmeer, wobei Reiter wild duch die Gegend gallopieren dürfen, daß der Hund an der Leine zu laufen hat. Gibt es auch Ausnahmen, die das aufheben? Was bedeutet es: der Hund befindet sich im Hör und Einzugsbereich und reagiert sofort auf Hör und Sichtzeichen....Gibt es hierfür Ausnahmen? :roll: Besondere Ausbildungen, die die Leinenpflicht aufheben würde? Ich kann mit unserem Hund durch ein Naturschutzgebiet laufen, ohne Leine, denn er bleibt auf den Wegen, hört, wildert nicht. Mit Jagdpächtern bin ich im Gepräch und wir kommen prima miteinander klar: man kennt sich eben!
Wenn jemand einen Tip hat....
Situation heute morgen: mich raunzt einen ältere Dame :evil: an, ob der Hund keine Leine habe. Ich antworte mit einem "Ja, doch!" und sie schnautzt weiter: hier wäre Leinenpflicht und ich würde großen Ärger bekommen....mein Hund lief ca. 5 m. von mir entfernt auf der rechten Seite und belästigte keinen. Meine Flexi-leine hat 8 m!
Lieben Gruß,
Weimaranerbo

Re: Frage zur Leinenpflicht

BeitragVerfasst: Fr 24. Okt 2014 12:14
von Gudrun
Guten Tag auch,

da kann man nix machen. Leinenpflicht ist eben Leinenpflicht und sich mit abgeleintem Hund erwischen lassen, kann teuer werden. Einzige Möglichkeit: Du bist selbst der Jagdpächter oder Förster. Dann darf Dein Hund mehr.

VG Gudrun, die das auch schon oft geärgert hat.

Re: Frage zur Leinenpflicht

BeitragVerfasst: Fr 24. Okt 2014 12:18
von Fritz
Hallo,
in Naturschutzgebieten gibt es bestimmte generelle Auflagen,
egal ob sie nun sinnvoll sind oder nicht. :mrgreen:

Auch wenn es im Wattenmeer wohl eher darum geht, Muscheln, Krebse, oder Fische zu Schutzen,
die bestimmt kein Hund gefährden könnte, sind die Bestimmungen in allen Naturschutzgebieten immer gleich und so auch der Leinen Zwang für Hunde. :?

Pferde können dort natürlich alles zertrampeln. :?: :o

Vielleicht kann Dir ja Nicole Ludwi - Amtsleiter / Fachgebietsleiter, Natur- und Artenschutz, Landschaftsplanung, Telefon: 04721 66-2337 , w.rusch(at)landkreis-cuxhaven.de
da weiter helfen. ;) :idea: :?:

http://www.landkreis-cuxhaven.de/index. ... ext=&sub=0

Es währe vielleicht interessant, wenn Du uns sagen würdest, was dieser Herr für Erklärungen und Argumente hat, um diese Vorschrift zu begründen. :twisted: :? :?:

Fritz.