Hallo.
Durch diese Vorschriften wird den Handel aus dem Ausland mit Hunden wohl einschränken.
Auch die Einfuhr der vielen geretteten Hunde aus dem (Tierschutz), ist nicht mehr so leicht möglich.
Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, daß die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
So ist die bisherige Praxis der Tierfreunde, einfach irgendwelche Flugreisenden
um die Mitnahme eines Hundes zu bitten, jetzt wohl nicht mehr so einfach.
Auch bei Welpen ist ein Handel weniger rentabel .
Die Welpen werden mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft und danach beträgt die Wartezeit noch 21 Tage, ehe sie ausgeführt oder eingeführt werden dürfen.
Züchter, verkaufen ihre Tiere bisher aber schon mit 8 Wochen, dieses gilt auch für den VDH.
Fritz.