Tenni hat geschrieben:ne dienstaufsichtsbeschwerde würd ich trotzdem machen
je nachdem wie du es jetzt geregelt hast. evtl sollte man auch lieber die füße stillhalten. wenn dus dir aber "leisten" kannst würd ich ihm jetzt auch noch ans bein pissen, auf gut deutsch gesagt
ist ja wohl der oberknaller was der typ abgezogen hat!!
Auf jeden Fall werde ich prüfen, was für eine Möglichkeit ich habe.
NÖTIGUNG = Jemanden durch Bedrohung/Einschüchterung zu einem Tun oder Unterlassen zwingen.
Und das hat er ganz klar gemacht, auch wenn er Recht hat. Dennoch hätte man das alles anders machen können und nicht gleich den Polizisten raushängen lassen müssen und dies noch immer erwähnen, geschweige denn hier die Polizei anrufen lassen müssen und und und. Traurig, dass es im Zeitalter von Handy & Co. möglich ist, auf diese Art und Weise einen "Kaufvertrag" abzuschließen, oder jemanden auf seinen Formulierungen festzunageln. Traurig auch, dass es so bekloppte Leute wie diesen Kerl gibt.
@ Heidi: Das Buch ist leider noch nicht angekommen. Aber wenn es kommt, wird es dennoch sehr interessant werden.