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von Angie46 » Di 27. Okt 2009 00:24
Beitrag Tierhaltungsrecht im gemietetem Einfamilienhaus, bitte um Hilfe Guten Tag..... ich habe eine Frage und ich hoffe, dass ich einige Antworten bekommen kann.
Zur Sache: Meine Familie (3 Kinder, mein Ehemann und ich) haben uns seit letztem September 2008 ein Einfamilienhaus mit dazugehörigem Grundstück gemietet.....es leben keine weiteren Mieter hier.
Bis vor kurzem lebte mit uns unsere Bernhardinerhündin auf dem Grundstück, die aber leider nicht mehr bei uns ist.... wir nahmen einen 8 Wochen alten Dobermannwelpen zu uns.
Der Vermieter hatte bei einem Besuch diesen Welpen gesehen und fand ihn auch ganz niedlich. Da unser Grundstück völlig umzäunt und auch dementsprechend abgesichert ist, würde keinerlei Gefahr für die umliegenden Grundstücke bestehen.... auch Lärmbelästigungen ect. kommen nicht vor, da unser Welpe in die Familie integriert ist.
Nun besteht der Vermieter nach einer Woche auf die Abschaffung des Welpen, mit der Begründung, dass seine Frau Angst vor großen Hunden hätte. Er und seine Frau leben aber nicht hier mit uns sondern haben ein eigenes Grundstück am anderen Ende der Stadt. Wir wohnen -wie schon oben erwähnt- völlig alleine auf diesem Grundstück im Einfamilienhaus.
Wir hatten nun auch mit ihm persönlich gesprochen und erwähnt, dass unsere Bernhardinerhündin doch auch mietvertraglich gestattet wurde. Sein Einwand war, dass es seinerzeit nur um diesen Bernhardiner ging, andere Hunde würden von ihm ausgeschlossen.
Im Mietsvertrag steht drin, dass nur Kleintiere usw. erlaubt sein würden und Hunde usw. verboten sein würden...... er gestand allerdings ein, dass es einen Vergesslichkeit von ihm war, diesen Passus nach einem weiteren Hund ausdrücklicher zu formulieren.
Nun wollte er uns "entgegenkommen" und gestattet einen Dackel oder ähnliches anzuschaffen, was wir aber nicht wollen...zumal wir diesen Welpen ins Herz geschlossen haben und er ordentlich erzogen wird, ausserdem soll er später mal zur Bewachung des Grundstückes dienen, da hier schon einmal eingebrochen wurde, auch in der Nachbarstrasse wurde mehrfach eingebrochen.
Meine Frage nun: darf unser Vermieter die Abschaffung unseres Welpen verlangen oder gibt es da doch noch Möglichkeiten, den Hund behalten zu dürfen, ohne dass wir hier umziehen müssten??
Vielen Dank für´s Lesen und ich hoffe auf rege Beteiligung, mit lieben Gruss Angie aus Berlin
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von Kiara » Di 27. Okt 2009 01:04
Ich bin keine Juristin, aber ich denke, solange Hundehaltung im Mietvertrag verboten ist, ist der Vermieter auf der sicheren Seite. Daher müsst ihr wohl einen Weg finden, ihn und seine Frau von eurem Welpen zu überzeugen oder ausziehen.
Viel Erfolg in dieser doofen Situation.
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von Gudrun » Di 27. Okt 2009 01:25
Hallo auch,
das kommt auf den Richter an. Man kann auf das Vergessen einer Streichung der Hundeverbots-Klausel im Zusammenhang mit der Bernhardinerin hinweisen und aus deren Duldung ableiten, dass insgesamt ein großer Hund eben erlaubt ist, was bei der Wohnlage ja nun auch wirklich nichts ungewöhnliches ist. Insofern hat der Vermieter den Fehler gemacht, seine gewünschte Mitsprache bzgl. der Anschaffung eines Nachfolge-Hundes im Vertrag zum Ausdruck zu bringen. Hätte die Familie das gewusst, dass er da mitreden will, hätte sie den Dobi vor der Anschaffung mit ihm diskutieren müssen.
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von Akira » Di 27. Okt 2009 08:15
Würde mich bei einem Rechtsanwalt informieren. Und die daraus gewonnen Info´s sachlich und freundlich , bei Nachfrage des Vermieter´s(ist der Hund schon weg oder umgetauscht ) mitteilen.
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von Claudi93 » Di 27. Okt 2009 12:35
Guten Tag! Wir hatten mal einen ähnlichen Fall in nem Mehrfamilienhaus. Also eigentlich mehr unsere Nachbarn, da hatten wir unseren Hund nämlich noch nicht. Ich glaube es waren 6 Parteien und 4 davon hatten jeweils einen oder mehrere Hunde. Es hat eigentlich nie Stress oder Ärger gegeben, auch nicht von der Lautstärke her. Irgendwann hatten sich unsere "hundlosen" Nachbarn auch einen großen Hund angeschafft und es aber auch mit dem Vermieter abgesprochen, der Vermieter hat den Hund gesehen und nichts dagegen gesagt, fand ihn auch wie in deinem Fall, äußerst niedlich. Ca. 2 1/2 Wochen später kam der Vermieter dann wieder mit der Nachricht, er hätte es sich anders überlegt, er wolle keine großen Hund in seinem Haus haben, entweder sie zögen aus oder der Hund käme weg. Haben dann auch im Internet recherchiert und da stand dann was von wegen, dass zwar andere Leute im selben Haus Hunde halten dürften, dass aber dann nicht automatisch für alle ging. Die Leute dachten natürlich erst, dass sie schon verloren hätten, aber aber noch nicht aufgegeben. Haben dann noch mehr gefunden, von wegen, dass es nicht wichtig ist, wie die Zustimmung statt gefunden hat. Es tut nichts zur Sache, ob mündlich oder schriftlich. Hauptsache ist, die Zustimmung erfolgte im Vorraus und nochmal im Nachhinein. Die Vermieter waren aber plötzlich so sehr dagegen, dass sie vors Gericht gezogen sind, allerdings ohne Erfolg! Da der Vermieter mündlich einwilligte, hatte sich der Fall erledigt. Allerdings haben die Vermieter es nach 3 Monaten aber doch geschafft, unsere Nachbarn "rauszuekeln", indem sie sich ständig neue Sachen einfallen ließen. Wie auch immer, im Internet steht, dass es mündlich reicht. So viel ich mitbekommen habe, gilt das dann. Liebe Grüße und ganz viel Glück  , Claudia
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von tinehdl » Di 27. Okt 2009 14:33
Hallo! Ich würde mich auch mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen. Wohne ja auch in einem Mehrfamilienhaus. Ich habe zwar sogar die schriftliche Bestätigung, dass ich Mara "halten" darf, aber mit dem Satz: sollten sich ein oder mehrere Mieter beim Vermieter (ist eine Frima, kein Privatmann) beschweren, muss ich umziehen oder Mara abgeben... aber das kommt ja nicht in Frage lg Tine
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von Claudi93 » Di 27. Okt 2009 15:35
tinehdl hat geschrieben:Wohne ja auch in einem Mehrfamilienhaus. Ich habe zwar sogar die schriftliche Bestätigung, dass ich Mara "halten" darf, aber mit dem Satz: sollten sich ein oder mehrere Mieter beim Vermieter (ist eine Frima, kein Privatmann) beschweren, muss ich umziehen oder Mara abgeben...
Ja, das kenne ich auch. Und ist, meiner persönlichen Meinung nach, auch völlig ok. Ich meine, ich bin zwar sehr tollerant und ich liebe Hunde und Tiere im Allgemeinen überalles, aber ich hätte auch keine Lust, mir stundenlang das Geheule oder die Bellerei von nem fremden Hund anzuhören. Bei meinem dulde ich das nicht, weil es mich stört und ich andere nicht belästigen will, also sollen andere das auch so handhaben. Solange der Hund nichts zerstört, und niemand anderen belästigt, finde ich die Haltung völlig ok, egal, wie groß der Hund ist. Und immerhin hat der Vermieter ja auch eingewilligt, schriftl. oder mündl. steht dabei außen vor. Solange man einen Zeugen dafür hat, geht das völlig in Ordnung. Und immerhin hattet ihr vorher ja auch einen Bernhadiner, und der ist ja sogar noch größer, als der Dobermann.. Also verstehe ich das jetzt eigentlich so oder so nicht. WAS bei euch aber ein Problem darstellen könnte, ist die Tatsache, dass ihr einen so genannten "Listenhund" habt, duldet der Vermieter diesen NICHT; dann könntet ihr wirklich ein Problem kriegen. Da weiß ich leider nicht, wie das mit der Gesetzlage gehandhabt wird.. Wenn ihr Pech habt, müsst ihr entweder wirklich ausziehen, oder den Hund abgeben. So Leid mir das für euch tut. Nur um ehrlich zu sein, verstehe ich so oder so nicht, wie man nicht sofort einen schriftl. Vertrag aufsetzen kann.. Ich meine, das ist ja nun wirklich kein Akt und so wärt ihr auf der sicheren Seite gewesen. Das ist mir mein Hund wert und das bin ich ihm auch schuldig. Meine ich ganz und gar nicht böse, aber da hättet ihr euch vllt vorher mit auseinander setzen müssen. Ich wünsche euch denn noch viel Glück und wir halten euch alle Daumen + Pfoten gedrückt, dass ihr den kleinen Doberman behalten könnt. Lg, Claudia
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von tinehdl » Mi 28. Okt 2009 15:36
Claudi93 hat geschrieben:Nur um ehrlich zu sein, verstehe ich so oder so nicht, wie man nicht sofort einen schriftl. Vertrag aufsetzen kann.. Ich meine, das ist ja nun wirklich kein Akt und so wärt ihr auf der sicheren Seite gewesen. Das ist mir mein Hund wert und das bin ich ihm auch schuldig. Meine ich ganz und gar nicht böse, aber da hättet ihr euch vllt vorher mit auseinander setzen müssen. Ich wünsche euch denn noch viel Glück und wir halten euch alle Daumen + Pfoten gedrückt, dass ihr den kleinen Doberman behalten könnt.
Darüber habe ich mich auch schon gewundert. Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Oder seit ihr einfach davon ausgegangen, dass der Vermieter auch den anderen Hund "zulässt"? Wünsche euch und dem Dobermann aber auch viel Glück. Wie heißt er eigentlich? lg Tine
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von Claudi93 » Do 29. Okt 2009 15:13
Hm, scheint ja nicht so dringend zu sein (?!) Bis jetzt kam ja noch keine Rückmeldung.
Was ich aber noch hinzufügen kann, ist : Nur weil der Vermieter EINEN Hund geduldet hat, heißt das nicht, dass er einen Neuen oder Zweiten nun auch dulden muss. Fest steht, jedes hinzu kommende Tier, muss beim Vermieter "angemeldet" und erlaubt werden. Da gibts kein "Aber ich durfte doch..."
Naja, mich würde aber schonmal interessieren, was jetzt mit dem Dobermann ist?! Ob du ihn behalten durftest oder obs überhaupt was neues gibt?
Lg, Claudia
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von tinehdl » Fr 30. Okt 2009 12:51
Claudi93 hat geschrieben:Ja, das kenne ich auch. Und ist, meiner persönlichen Meinung nach, auch völlig ok. Ich meine, ich bin zwar sehr tollerant und ich liebe Hunde und Tiere im Allgemeinen überalles, aber ich hätte auch keine Lust, mir stundenlang das Geheule oder die Bellerei von nem fremden Hund anzuhören. Bei meinem dulde ich das nicht, weil es mich stört und ich andere nicht belästigen will, also sollen andere das auch so handhaben.
Hi Claudi! Ich habe das Problem, das meine Süße fast nur bellt, wenn ich nicht da bin und wenn sie was im Hausflur hört. So kann ich nicht auf sie einwirken. Wenn ich zu hause bin, und sie macht sich bemerkbar, bekommt sie schon die "Order"  . Hab darüber aber schon einen Thread eröffnet. lg Tine
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