kdog hat geschrieben:
Ich frage mich allerdings, auf welcher rechtlichen Grundlage, diese Femden Kontrolleure die Kontrolle durchführen sollen und welche Befugnisse sie für die Kontrollen erhalten sollen.
Welche Rechte hat der kontrollierte? Kann er die Kontrolle auch ablehnen, ohne dafür eine Strafe zu kassieren?
Natürlich braucht man niemanden in sein Haus zu lassen, wenn man dieses nicht will. Aber wenn die natürlich einen Hund bellen hören, wenn die klingel ertönt, dann haben die ja nun schon einen Beweis für die Anwesenheit eines Hundes. Dann bekommst du einen Bescheid, und dann zu beweisen, das es nicht deiner war, der in deiner Wohnung gebellt hat, das obligt dann dir.
Auf der anderen Seite wird die Stadt darauf spekulieren, das die Hundehalter die ihren Hund nicht angemeldet haben, ganz schnell los rennen und dieses nachholen, damit sie der Strafe entgehen.
So war es bei uns, es wurde eine Frist gesetzt, bis zum xxx kann man noch anmelden, ohne Strafe und ohne rückwirkende Berechnung, danach wird kontrolliert und dann wird es teuer.
Grundsätzlich denke ich, das es nun mal in diesem Land diese Steuer gibt, und wer nicht anmeldet, der muss mit dem Risiko leben erwischt zu werden. Damit will ich niemanden ver- oder beurteilen.....