kiramaus geb nicht irgendwelche kommentare ab, die nicht stimmen, nur weil du dieser meinung bist
natürlich ist der rüdenbesitzer in der zahlungspflicht, wenn hündin trächtig ist
Läufigkeit ohne Blut ???
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Re: Läufigkeit ohne Blut ???kiramaus geb nicht irgendwelche kommentare ab, die nicht stimmen, nur weil du dieser meinung bist
natürlich ist der rüdenbesitzer in der zahlungspflicht, wenn hündin trächtig ist
Re: Läufigkeit ohne Blut ???nana hier darf ja noch jeder seine meinung sagen, vorallem wenn hinten dran steht, dass es nur eine meinung ist sollte es doch kein problem sein
![]() und ich weiß nicht, ist das so richtig geregelt wie bei menschen? ich meine wenn man sich unter zeugen mehrfach versichert, dass die hündin nicht läufig ist und den rüden ja auch runterpflückt und nicht machen lässt... was wollen denn die hündinnenbesitzer sagen? ups geirrt, bitte zahlen sie für unseren irrtum?! mit ner läufigen hündin geh ich halt nicht auf nen massenspaziergang mit freilauf!
Re: Läufigkeit ohne Blut ???
aha, sagt wer? und ich welcher situation? wenn die hündin zum rüden kommt was dann? bissle pauschal oder?
Re: Läufigkeit ohne Blut ???Jetzt wird's spannend....ich zitiere:
" Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung. Folge: Der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. D.h. er muss dafür Sorge tragen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung freistellen. Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei den meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Basisschutz inbegriffen. Im Leistungsfall erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen. " So...im günstigsten (bzw ungünstigsten, je nachdem von welcher Seite man es sieht) Falle wäre es also 50:50 Schadensbeteiligung. Die Halter der Hündin haben es zugelassen, die der Rüden es zwar verhindert, die Rüden waren aber dennoch drauf. Sicher nicht gehen wird eine 100%ige Haftung des Rüdenhalters, wohl eher die der Besitzer der Hündin. "Lustig" kann es werden wenn es (im Falle eines Falles, aber das wünsche ich keinem) zu einem Rechtsstreit kommen würde, die Hündin ev sogar noch eine Zuchthündin war (dennd ann kann ich mir vorstellen das da plötzlich mit härteren Bandagen gekämpft wird) etc...pp... Ich wünsche euch, (das im Falle einer Trächtigkeit) die Sache für beide Seiten gut und menschlich ausgeht...
Re: Läufigkeit ohne Blut ???aber die hündinnenbesitzer haben vor zeugen gesagt dass es ok ist...
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Re: Läufigkeit ohne Blut ???Eben.
Heisst also: Besitzer der Hündin ist selbst Schuld, sie kann garnichts anfechten. Würde sie es dennoch machen würde ihre Klage mit Sicherheit abgewiesen werden. Sie ist dafür verantwortlich, das ihre Hündin nicht gedeckt wird wenn sie es nicht will. Meiner Cousine ist mal etwas passiert mit einer Reiterin, die am Ende versucht hat ihr die Schuld an einem Unfall zu geben um auf den Kosten (Tierarzt, Unfall, Krankenhaus, Arbeiteausfall etc pp) nicht sitzen zu bleiben....am Ende durfte die Reiterin dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, ihre Klage wurde abgewiesen.
Re: Läufigkeit ohne Blut ???sowas ist ärgerlich ... mein dad hat das gerade mit mietnomaden. da kannste ja echt nix machen, klagen kostet dich am ende einfach noch viel mehr, als wenn du einfach versuchst es zu vergessen.
wenn es aber jemand macht um mehr geld rauszuschlagen bin ich ja schon wieder ein bisschen schadenfroh ![]()
Re: Läufigkeit ohne Blut ???Dito. Zumal ich damals als Zeugin (und Ersthelferin, was sie später auch noch leugnete) dabei war und es nicht wirklich lustig war. Aber das ist eine andere Geschichte.
Mir ist auch mal einer bewusst in die Seite des Autos gefahren, hat meinen Spiegel abgesäbelt und mir die Schuld gegeben. Am Ende kam alles vors Gericht und er verlor. Im Sommer lief er auf dem Supermarktparkplatz zu seinem Auto, hat mich das Auto einräumen sehen und kam zu mir herüber um mich Wüst zu beschimpfen. Ich konnte nicht anders und habe ihn mit einem süffisantem Lächeln gesagt das er gerne gegen das Auto treten kann, die Beule dann aber definitiv teurer wird als der Spiegel. Hätte er mich angegriffen, ich hätte mich mit einem Brokkoli wehren können ![]()
Re: Läufigkeit ohne Blut ???der hündinnenbesitzer wusste aber nicht dass sie läufig ist, hätte er es gewusst.....
und ich kenn genug fälle, wo Hündin abgehauen ist (sie also nicht gesichert war) und sich vergnügt hat und trächtig war, die mussten alle zahlen unwissenheit schützt vor strafe nicht in jeder hinsicht es kam zum evtl. deckakt wo dein rüde nunmal dran beteiligt war, der einzige umstand der positiv ausfallend könnte, ist das noch 2 andere rüden ihr samen gespendet haben. könnten kosten geteilt werden.
Re: Läufigkeit ohne Blut ???
Doch: "Wir haben die Besitzer immer wieder gefragt ob sie sich sind, dass ihre Hündin nicht läufig ist, Nein... sie ist erst Ende Jan./Anf. Febr. dran." ....ergo haben sie da schon fahrlässig gehandelt. Auch wenn ich meine das meine Hündin nicht läufig ist (egal ob aus Selbstsicherheit oder Unwisenheit), versuche ich dennoch jedmöglichen Deckakt zu verhindern. Gerade WENN sie sich so anbietet wie sie es in den Tagen der Standhitze tut.
...s.o.
Beispiel: Zebra und Löwe in der Steppe. Löwe frisst Zebra. Wer ist der "böse"? das Zebra weil es dort stand oder der Löwe weil er hungrig war? Bei den Fällen musste mit Sicherheit die Besitzer der Hündin selbst haften.
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