Ja, aber wenn nichts Schriftliches über die Rückgabe da ist und der Käufer behält die Papiere (wobei mich der Grund interessieren würde, die braucht er doch nicht mehr), ist man halt doof dran. Hat die Züchterin vielleicht eine Quittung über die Erstattung der Hälfte des Kaufpreises?
Gruß Uta und die Viererbande