Heute erst las ich folgendes Urteil:
"Bestehen aufgrund amtstierärztlicher Feststellungen gravierende Anhaltspunkte für die Beteiligung eines Hundehalters an einem illegalen Handel mit vier Wochen alten Hundewelpen, so kann die Ordnungsbehörde ein sofortiges Verbot jeglicher Tierhaltung anordnen. (...) Az.: OVG Berlin-Brandenburg, 5 S 28.09"
Der Artikel ist in der Zeitschrift "Partner Hund" Nr 7, Seite 65 erschienen.
Nun stellt sich mir die Frage, wer bestraft wird: Der Händler oder der Kunde oder beide?
Solche Urteile geben, finde ich, Hoffnung zu klagen und es ist schade, dass es bisher nur für vier Wochen alte Welpen gilt.. ich denke, dass die 5. und 6.Lebenswoche auch noch sehr kritisch sind!?!